BRV seit mehreren Monaten krank
Liebe Betriebsräte, unser BRV ist seit ca. 6 Monaten krank und wird auch so schnell nicht wieder kommen. Klar ist, dass der SvBRV das Amt des BVR solange wahrnehmen kann und darf.
Aber was bedeutet im Fitting §26 BetrVG Randnotiz 45
"...ist zeitweilig verhindert, wenn.... "?
Das zeitweilig ist so ein dehnbarer Begriff. Ist das zeitweilig irgendwann hinfällig und es muss ein neuer BRV gewählt werden? Oder kann dies auch 1-2 Jahre bedeuten?
Hintergrund meiner Frage ist: Der SvBRV und ich haben überlegt, ob wir in der nächsten Sitzung nicht einen Beschluss fassen, in dem der aktuelle BRV abberufen wird und im Falle einer vollen Genesung dieser Beschluss hinfällig ist und er wieder BRV wird.
Wir wollten den BRV nicht "hintergehen" und haben ihn vorab darüber informiert, um ggf. seine "Einwilligung" einzuholen - es dient ja nur zu seinem Schutz. Wir wollen, dass er erst Mal nicht mehr diesen Druck im Rücken hat und gesunden kann. Natürlich hat der BRV diesen Vorschlag abgelehnt - er komme ja "bald" wieder. Aber wir sind davon nicht überzeugt. Er ist vorerst noch 1 Monat krankgeschrieben, danach wahrscheinlich REHA.
Zumal er nicht BEM möchte, sondern lieber Hamburger Modell - aus welchem Grund auch immer.
Wie können/sollen wir weiter vorgehen?
Grüße aus Berlin
Community-Antworten (3)
07.03.2019 um 12:39 Uhr
Was für einen Schutz und was für einen Druck? Alles Quark :-) er macht jetzt Reha und in der Wiedereingliederung kann er ja auch schon wieder Betriebsratsarbeit machen wenn er möchte. Das Hamburger Modell kann zwar ein Bestandteil von BEM sein hat aber eigentlich nichts damit zu tun.
07.03.2019 um 12:39 Uhr
eure Motivlage verstehe ich nicht. Der Kollege ist nicht da und der Stelli kann doch ALLES erledigen. Dafür hat man Stellvertreter und der Druck wird mit Eurer Lösung nicht kleiner.
07.03.2019 um 13:21 Uhr
"Ist das zeitweilig irgendwann hinfällig und es muss ein neuer BRV gewählt werden?"
Nein ! Das wird niemals hinfällig und man MUSS nie einen neuen BRV wählen. Ob das clever ist, ist die andere Frage.
"Wir wollten den BRV nicht "hintergehen" und haben ihn vorab darüber informiert,"
Finde ich gut.
"Der SvBRV und ich haben überlegt, ob wir in der nächsten Sitzung nicht einen Beschluss fassen, in dem der aktuelle BRV abberufen wird und im Falle einer vollen Genesung dieser Beschluss hinfällig ist und er wieder BRV wird."
Ob diese Idee, rechtlich machbar ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich tendiere aber eher zu Nein. Ich würde aber auch grundsätzlich davon abraten.
Der BRV kann JEDERZEIT neu bestimmt werden. Punkt auf die TO setzen und handeln. Und genauso, wie man ihn jederzeit "abberufen" kann, ist er im Falle der Rückkehr genauso schnell wieder "eingesetzt".
Schon alleine aufgrund der Gefahr, daß Euer Stelli auch ganz schnell mal lausfallen kann, würde ich das jetzt endlich machen. Ob der BRV damit einverstanden ist oder nicht, wäre mir persönlich ziemlich Wurst.
Wäre aber traurig, wenn er das persönlich nehmen würde.
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