Erstellt am 20.07.2007 um 14:32 Uhr von rolfo2
Es wird sicherlich genau so sein wie mit der Bestellung einer Sicherheitsfachkraft. Hier hat der BR schon Mitbestimmungsrechte.
Erstellt am 20.07.2007 um 17:18 Uhr von betriebsratten
Zuerst einmal ist die Antwort hier zu finden:
http://edvims.de/strahlenschutz.htm
Zum zweiten, und das k.... mich hier im Forum an: Mit Hätte, könnte, sollte, ist sicherlich und anderem wischiwaschi ist niemandem geholfen.
Fakten Fakten
Fakten
Sorry
Eine ärgerliche Ratte
Erstellt am 20.07.2007 um 17:29 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Eine Antwort im Sinne der Fragestellung ("Hat der BR ein Mitbestimmungrecht wenn die Firma einen Strahlenschutzbeauftragten ernennt???") hast Du aber mit Deinem Hinweis auf den link auch nicht gegeben!
@Franz
Das kann der AG nicht ganz alleine bestimmen. § 22 SGB VII dürfte zielführender sein.
Erstellt am 20.07.2007 um 17:42 Uhr von Lotte
Franz,
m.E. ist zu unterscheiden, ob der AG einen Strahlenschutzbeauftragten von außen mit den Aufgaben beauftragt oder ob er einen innerhalb des UN benennt, Von außen beauftragt, hat der BR ein Informationsrecht, intern ein MBR.
Ich stütze mich dabei auf §9 (3) des ASiG.
betriebsratten,
welche Laus belästigt Dich, ich kenne Dich ja gar nicht so...? ;-)
Erstellt am 20.07.2007 um 20:10 Uhr von Lotte
Franz,
siehe auch § 13 RöV Abs.5, welcher nur ein Informationsrecht des BR vorsieht.
Erstellt am 23.07.2007 um 08:13 Uhr von betriebsratten
@ lotte und alle
Mir geht es nur darum, dass man keine Kollegen auf ein falsches Gleis hebt, die in semantischen Feinheiten nicht so bewandert sind.
Und ich verfolge die Diskussionen hioer, wenn ich auch nicht immer was beizutragen habe....eben um zu lernen, aber auch zu schweigen wenn ich eben nix dazu weiss. Und es beansprucht meine Zeit mich durch Beiträge zu wühlen die weder dem Fragenden noch allen anderen etwas bringen. Und es war Freitag ;-)