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Seminar nach 37.6

S
springer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ich habe eine Frage zum Thema §37.6 BetrVG .Wenn ich an einem Montag zu einem Tagesseminar Reise , muß dann die Reisezeit vergütet werden ?

3.95701

Community-Antworten (1)

R
rolfo2

20.07.2007 um 10:41 Uhr

Du bekommst für den Tag den Lohn, den du bekommen hättest wenn du gearbeitet hättest.

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