Hallo Ich habe eine Frage zum Thema §37.6 BetrVG .Wenn ich an einem Montag zu einem Tagesseminar Reise , muß dann die Reisezeit vergütet werden ?
Erstellt am 20.07.2007 um 08:41 Uhr von rolfo2 Du bekommst für den Tag den Lohn, den du bekommen hättest wenn du gearbeitet hättest.