Seminar nach 37.6
Hallo Ich habe eine Frage zum Thema §37.6 BetrVG .Wenn ich an einem Montag zu einem Tagesseminar Reise , muß dann die Reisezeit vergütet werden ?
Community-Antworten (1)
20.07.2007 um 10:41 Uhr
Du bekommst für den Tag den Lohn, den du bekommen hättest wenn du gearbeitet hättest.
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