Erstellt am 20.07.2007 um 06:08 Uhr von Werner
Moin Hatduwat
"Ist diese Äusserung richtig?" JA!
Du bist Ersatzmitglied und nur im Falle der Verhinderung des ordentlichen BR kommst Du zum Einsatz. Mit allen Rechten und Pflichten.
Erstellt am 20.07.2007 um 11:40 Uhr von Hatduwat
Mahlzeit Werner,
danke dir erstmal für die Antwort!
Das heißt also ich bleibe nur über die Niederschrift auf dem laufenden, was so gemacht wird oder noch gemacht werden soll. Wie ist das denn mit den Monatsgesprächen des Gf und des BR Vors., hat der BR Vors. mich über den Inhalt der Gespräche zu informieren? Liege ich da richtig wennn ich anhand deiner Antwort sage nein?
Erstellt am 20.07.2007 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
@Hatduwat,
als Ersatzmitglied hast du keinen Einblick in sämtliche Unterlagen. Auch darf dich dein BRV nicht über Gespräche mit der GL informieren.
Erst, und nur dann, wenn Du den verhinderten BRV vertrittst, bist Du BR mit allen Rechten und Pflichten!
Ansonsten wäre lt. BetrVG die Nichtöffentlichkeit nicht gewahrt!
Ich weiss, bei einem Ein-Mann-Gremium ist diese Handhabung oftmal's nicht ganz einfach...
Aber wenn ihr bereits mit diesem Thema nicht sensibel und gesetzteskonform umgeht, läuft das gern mal aus dem Ruder!
Erstellt am 20.07.2007 um 15:37 Uhr von betriebliche trübung
@mona-misa: erschieß mich bitte nicht gleich, doch gibt es ist für den inhalt eines gespräches mit dem arbeitgeber ein verbot, diesen inhalt auch bekannt zu geben?
dieses verbot sehe ich nur in bezug auf geschäftsgeheimisse, und die kommen viel seltener vor, als der ag gerne behauptet...
hier ein link, bei der gegenseite (!) erschnüffelt:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung24011.html#
@hatduwat: klär mit der gewählten nummer 1 ab, dass die unterlagen im br-büro vernünftig abgelegt sind und für seine abwesenheitszeiten die wichtigesten, ggf. auch termingebundenen dinge für dich leicht nachzuvollziehen sind.
wenn die weigerung des ag euch an einer übergabe hindert, musst du dir eben alles mühsam anlesen, und dass das länger dauert als eine übergabe... tja, dafür kannst du ja nichts.
Erstellt am 20.07.2007 um 22:27 Uhr von Hatduwat
Danke euch für die Antworten!
@betriebliche trübung:das mit dem abklären wird wohl kein Problem sein, doch anhand der Ausssagen häte ich dan ja wohl noch nicht einmal Anrecht auf eine Zugangsberechtigung ( bei uns kommt man nämlich nur mit einem programierbaren Chip in sämtliche Gebäude bzw. Räume) das heißt ja , der BR Voes. müßte im Falle seiner Verhinderung, eine Zugangsberechtigung für mich beim AG schriftlich anfordern ( wenn er denn noch schreibfähig ist). Dann würde ich im besten Falle nach zwei tagen diese dann bekommen, müßte aber, sobald der BR Vors. sein Amt wieder ausführen kann, die Zugangsberechtigung wieder abgeben oder?
Ich frage mich, ob eine Überarbeitung des BetrVG im Bezug auf einen Einmann BR überfällig ist. Denn warum wird ein Einmann BR schlechter gestellt als ein Dreimann BR.
Erstellt am 20.07.2007 um 22:57 Uhr von Lotte
Hatduwat,
sehe keine Benachteiligung? Das Ersatzmitglied des dreier BR wird genauso behandelt wie das Ersatzmitglied des einer BR.
Um den rechtzeitigen Zugang zum BR Büro muss sich im Zweifelsfall der AG kümmern. Spricht etwas dagegen, einen Chip für Dich an geeigneter Stelle für den Fall der Fälle zu hinterlegen?
Erstellt am 20.07.2007 um 23:38 Uhr von Hatduwat
@ Lotte: sehe keine benachteiligung? Auf den ersten Blick vielleicht nicht.
Doch beim Dreimann BR arbeiten drei Br zusammen, und fall`s der BR Vors. mal verhindert sein sollte, wird sein Stellvertretender , einer der zwei verbleibenden , ihn vertreten. Die ja stets auf dem laufenden sind , da sie ja an den BR- Sitzung teilnehmen und zudem noch eine Zugangsberechtigung haben.
Ich habe nicht das Ersatzmitglied eines Einmann BR mit einem Ersatzmitglied einem Dreimann BR verglichen sondern ein Einmann BR mit einem Dreimann BR verglichen.
was wäre denn eine geeignete Stelle ? Ich kann nur hoffen das ich den Chip nicht ständig wieder abgeben muß!
Erstellt am 21.07.2007 um 09:11 Uhr von Kölner
@Hatduwat
Ich meine, Du solltest es nicht übertreiben. Irgendwie wird man das Gefühl nicht los, dass Du unbedingt BR sein willst, aber qua gesetzlicher Lage eben nicht bist.
Es ist nunmal so, dass ein einzelner BR nicht so funktioniert wie ein "3-oder-mehr-Mitglieder-BR".
Naja und im Vertretungsfall - der ja öfter als man meint vorkommen kann - muss man dem AG solange um den Chip bitten, bis er selbigen freiwillig rausrückt!
Erstellt am 21.07.2007 um 10:44 Uhr von Hatduwat
@Kölner, vielleicht liegt das eben nur daran, das ich im vorherigen bestehenden BR ( 3 Mitgl.) auch stellv. Vors. war und nun eben die " Probleme" bei einem Einmann BR als hinderlich empfinde. Es ist halt sehr schwer für unseren Vors. sich ohne anfängliche Hilfe bzw. Auskünfte über grundlegende BR Arbeit zurecht zu finden.
Erstellt am 21.07.2007 um 14:22 Uhr von peters
Wenn man sich hier 100% an den Gesetzestext halten würde, wäre meiner Meinung nach ein solcher Einmann-BR im Vertretungsfall zum Scheitern verurteilt. Dazu stelle ich mir folgendes Szenario vor:
Der BR ist monatelang im Amt, der Vertreter darf kein Amt ausüben, an keiner Sitzung teilnehmen, keine Protokolle lesen...
Nun wird der BR krank und liegt im Bett.
Da gäbe es zwei Möglichkeiten:
1. das Ersatzmitglied sucht ihn auf und bittet ihn, am Krankenbett doch schnell mal zu erzählen, was denn in den letzten Monaten alles passiert ist.
2. das Ersatzmitglied muss bei Anliegen der GL passen und darauf verweisen, dass ihm Informationen fehlen.
Punkt 1 kann nicht im Sinne des kranken BR sein, Punkt 2 kann nicht im Sinne des Arbeitgebers sein.
Um nicht in diese Zwickmühle zu geraten, würde ich - in Abstimmung mit dem Arbeitgeber - versuchen, dass das Ersatzmitglied auch während der Anwesenheit des BR für gelegentliche Informationsgespräche frei gestellt wird, damit es auf dem Laufenden bleibt. Oder zum Lesen von Protokollen. Ich nehme an, dass dieser Zeitaufwand sogar geringer wäre, als wenn der Informationsrückstand dann aufgeholt werden muss, wenn der BR schon verhindert ist.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Recht, wenn er euch nicht beide gleichzeitig freistellen will. Im Sinne einer funktionierenden Vertretung wäre ein gelegentliches (!) gemeinsames Treffen aber sicher (auch für den Arbeitgeber) vorteilhaft.
Erstellt am 21.07.2007 um 16:22 Uhr von Lotte
peters,
bei dem allen wird m.E. schnell vergessen, dass ein "einer BR" aber auch viel weniger MA zu vertreten hat und die Transparenzprobleme im gesamten Betrieb wesentlich geringer sein dürften als bei einem größeren BR.
Erstellt am 22.07.2007 um 00:04 Uhr von peters
Lotte,
deshalb hab ich ja auch von einem gelegentlichen (!) Informationsaustausch gesprochen. Aber dass beide überhaupt nicht miteinander BR-Angelegenheiten besprechen dürften, wäre wohl absolut schlecht.
Erstellt am 22.07.2007 um 10:39 Uhr von Lotte
peters,
aber es hindert doch niemanden den BRV daran, die Kollegen (den Kollegen) auf dem Arbeitplatz aufzusuchen und sie über Geschehnisse im Betrieb zu informieren? Geschäftsgeheimnisse gibt es äußerst selten.
Erstellt am 22.07.2007 um 10:52 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
mit ein wenig Kreativität und "um die Ecke denken" ist das doch kein Thema... und die Grundregeln des BetrVG müssen deshalb auch NICHT verbogen werden!
@Lotte,
Männer... ;-))
Erstellt am 22.07.2007 um 11:19 Uhr von Lotte
Moni-Lissi,
die können nur eins: entweder mit Kollegen reden oder Betriebsratssitzungen abhalten und über Betriebsratsthemen sprechen, aber nicht mit Kollegen über Betriebsratsthemen sprechen. ;-))))
Erstellt am 22.07.2007 um 17:45 Uhr von peters
@Mona-Lisa
"mit ein wenig Kreativität und "um die Ecke denken" ist das doch kein Thema..."
Na genauso wollte ich es auch gesehen haben. ;-)))
Manche Äußerung zuvor hat sich aber anders angehört: "...nur im Falle der Verhinderung des ordentlichen BR...als Ersatzmitglied hast du keinen Einblick in sämtliche Unterlagen... darf dich dein BRV nicht über Gespräche mit der GL informieren..."
Ich erlaube mir daher, dein kritisches "Männer... ;-))" nicht auf mich zu beziehen. ;-)))
Erstellt am 22.07.2007 um 17:55 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
typisch, da erweist es sich wieder dass Männer nur mit einer Gehirnhälfte denken....
Das eine schliesst doch das andere nicht aus, oder?
du "Mann" du! ;-))
Erstellt am 22.07.2007 um 21:09 Uhr von peters
@Mona-Lisa
OK, ich geb dir Recht und mich geschlagen.
Männer denken nur mit einer Gehirnhälfte - denn sie können wenigstens zuverlässig links und rechts unterscheiden. ;-))
Erstellt am 22.07.2007 um 21:20 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
"...Männliche Menschen. Meist unter Testosteron-Einfluß, was Einfluß hat auf Körperbau (mehr Muskeln), Verhalten (Brusttrommeln) und die Eigenart, in Komparativen zu denken und nur mit einer Hirnhälfte kommunizieren zu können (nicht "zwischen den Zeilen lesen können", heißt es zumindest.)..."
Mit links und rechts meinst sicherlich den Blick, den ihr Männer (genetisch bedingt) grundsätzlich ein Stück unterhalb des Kinn's der Frauen werft.... ;-))
Erstellt am 22.07.2007 um 21:48 Uhr von peters
Das hatte ich mit links und rechts eigentlich nicht gemeint.
Aber hast du was gegen Männer, die die schönen Dinge des Lebens schätzen können? Egal ob mit einer Gehirnhälfte oder mit zweien.
Erstellt am 22.07.2007 um 21:52 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
zu deiner Beruhigung, ich mag die meisten von der "Sorte" recht gern! "lach!"
Erstellt am 22.07.2007 um 22:26 Uhr von peters
...beruhigt mich in der Tat !
Gute Nacht.