W.A.F. LogoSeminare

Wieviel Ersatzmitglieder können an Sitzung teilnehmen?

W
werda
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben demnächst wieder eine BR sitzung. Seit kurzem nimmt ein Ersatzmitglied(der Reihenfolge nach) für ein zeitlich begrenzt ausscheidendes Mitglied teil. Nun ist aber ein weiteres Ersatzmitglied mit geladen. Ich möchte nur wissen, in wie weit ist dies irgendwo geregelt? genaues kann ich im BetrVG nich so recht finden. Meiner Meinung nach ist dies möglich solange die GF nix dagegen hat, liege ich da falsch?

3.63302

Community-Antworten (2)

L
Lotte

20.07.2007 um 01:09 Uhr

werda, die Ladung von EBRM findest Du in §25 und §29, BetrVG (Kommentierungen) und, dass selbst die Meinung des GF nicht interessiert, kannst Du in Kommentierungen zum §37 (2), BetrVG nachlesen.

M
Mona-Lisa

20.07.2007 um 01:16 Uhr

@werda, schau mal in den § 25 BetrVG mit Kommentar! Da ist genau geregelt, wie das mit den Ersatzmitgliedern funktioniert.

Übrigens, die GL hat da gar nicht's mitzureden, dafür ist das Gremium zuständig und sonst niemand.

Ihre Antwort