JAV- Teilzeitangebot
Hallo, wo steht genau geschrieben, dass einen JAV nur eine Vollzeit und nicht eine Teilzeit Beschäftigung angeboten werden muß. Aus dem §78a geht es nicht 100% hervor. Ich habe folgendes Angebot bekommen unbefristeten aber Teilzeit . Wie soll ich mich verhalten?
Community-Antworten (2)
19.07.2007 um 23:17 Uhr
@Pinki, hier findest du alles, was du brauchst!
§ 78a BetrVG Däübler,
IV. Verlangen auf Weiterbeschäftigung, Rd. Nr. 21, 22, 23 und 24
§ 78a BetrVG Fitting, Rd. Nr. 15 und 16,
also, du hast grundsätzlich Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis! Kritisch wird's nur, wenn er tatsächlich keinen Vollzeitarbeitsplatz zur Verfügung hat......
20.07.2007 um 10:26 Uhr
Hallo Pinki,
wenn du schriftlich und fristgerecht (frühestens 3 Monate , spätestens am letzten Tag vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt hast, begründet dies ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis. Wenn dein AG dir einen unbefristeten Teilzeitarbeitsplatz anbietet, solltest du deine entsprechende Bereitschaft für ein derartiges Arbeitsverhältnis schriftlich bekanntgeben, für den Fall, dass das Gericht erkennt, dass eine Vollzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.
Wenn du nur einen Vertrag über Teilzeit erhälst, kannst Du nach § 9 TzBfG einen Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit stellen. Nach § 7 Abs. 2 TzBfG hat der AG einem Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung der Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.
Also Hauptsache du hast deinen Fuss in der Firma.
Viel Glück
Angi1
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