Erstellt am 19.07.2007 um 17:08 Uhr von waschbär sepp, JA Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen und der Erlass eines Rauchverbots stellt eine verbindliche Verhaltensvorschrift für alle Arbeitnehmer in diesem Sinne dar (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG alles Klar ?