BR-Mitglied im Krankheitsfalle und Vertretung bei Abwesenheit
Hallo, meine Fragen wären:
- Darf ein BR-Mitglied während seiner Krankschreibung an einer BR-Sitzung teilnehmen.
- Wenn BR-Vorsitzender und dessen Stellvertreter für längere Zeit außer Haus sind, wer aus dem BR-Gremium wäre dann berechtigt, Anträge/Schriftstücke etc. in dieser Zeit anzunehmen. Müßte dieser namentlich vorher z.B. der Personalabteilung benannt werden oder wie könnte man die Nachfolge klären. Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung.
Community-Antworten (3)
19.07.2007 um 17:56 Uhr
Hallo Brigitte, bei uns im BR ist das so geregelt wir haben eine Vertreterin die auch bei der GF gemeldet ist für den Fall das der BRV oder sein Vertreter nicht anwesend sind die dann die BR-Sitzung abhalten könnte. Zu Punkt 1 meine ich es kommt drauf an was man hat. Aber ich würde es nicht machen nur in dringenden Notfall.
Gruß Manu
20.07.2007 um 08:10 Uhr
Hallo Brigitte,
arbeitsunfähig heißt nicht amtsunfähig! Du entscheidest selber, ob Du im Fall einer AU an einer BR-Sitzung teilnimmst. Ich würde aber immer pro und kontra abwägen und im Zweifel ein Ersatzmitglied einladen.
Lieben Gruß Sandmann
20.07.2007 um 13:10 Uhr
Hey Brigitte BR Arbeit bei Krankheit,geht . Und Vertretungsregelung würde ich empfehlen über die Geschäftsordnung des Betriebsrates zu regeln,dieses den AG mitzuteilen .und schon steht die Vertretungsregelung.Wir bei uns haben in der geschäftsordnung auch das Verhandlungen mit AG nur zu zweit zu führen sind,so kann einen nichts unterstellt werden.(Was von AG Seite leider schon passierte. Gruß Franzi
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