meine Fragen wären:
1. Darf ein BR-Mitglied während seiner Krankschreibung an einer BR-Sitzung teilnehmen.
2. Wenn BR-Vorsitzender und dessen Stellvertreter für längere Zeit außer Haus sind, wer aus dem BR-Gremium wäre dann berechtigt, Anträge/Schriftstücke etc. in dieser Zeit anzunehmen. Müßte dieser namentlich vorher z.B. der Personalabteilung benannt werden oder wie könnte man die Nachfolge klären.
Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung.
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