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Gehalt-Eingruppierung BRV

F
finli
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine perönliche Frage. Bei uns werden gerade viele Personen Umgruppiert. Ich war bis zu meiner Freistellung (BRV) in der Buchhaltung tätig. Ich weiß, dass der BRV behandelt wird wie der s.g. "Pate" aber seit dem ich die Buchh. verlassen habe sind alles neue Leute eingestellt worden, also schlecht zu vergleichen. Wie wurde bei euch dieses Thema - Gehalt für freigest. BRV - behandelt. Die Personalerin meint, schreiben sie doch eine eigene Stellenbeschreibung.

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Community-Antworten (4)

W
wolf

19.07.2007 um 16:09 Uhr

Moment..du bist Betriebsratsvorsitzende und nach welchem paragraphgen freigestellt? § 37 oder § 38? das macht einige Unterschiede aus...abgesehen davon bist du mit einem vertgelichbaren AN des Betriebes zu vergleichen! aber was bedeutet denn die Umgruppierung im betrieb? Bitte doch etwas konkreter...

M
milka

19.07.2007 um 16:12 Uhr

Hallo finli, grundsätzlich gilt, dass BR-Arbeit eine ehrenamtl. Tätigkeit ist. Du also das Einkommen bekommst, dass Du für Deine "alte Arbeit" bekommen würdest. Deine Personalerin sollte dass Benachteiligungsverbot nicht vergessen. Steht aber alles im BetrVG §37.

F
finli

20.07.2007 um 10:16 Uhr

Hallo Wolf, ich bin freigestellt nach § 38 (9 BR-Mitglieder). Umgruppierung heißt bei uns im Moment, dass bei allen MA die Eingruppierung überprüft wird, und den jetzigen Arbeitsplätzen zugeordnet werden. In Kurzform- Gehaltserhöhungen- ähnlich wie bei ERA aber da wir keinen Tarifvertrag haben eben nur ähnlich.

S
Sowas

20.07.2007 um 11:47 Uhr

"In Kurzform- Gehaltserhöhungen- ähnlich wie bei ERA...."

ERA als pauschale Gehaltserhöhung...!!! Ha-ha-ha!

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