Erstellt am 19.07.2007 um 14:09 Uhr von wolf
Moment..du bist Betriebsratsvorsitzende und nach welchem paragraphgen freigestellt? § 37 oder § 38? das macht einige Unterschiede aus...abgesehen davon bist du mit einem vertgelichbaren AN des Betriebes zu vergleichen! aber was bedeutet denn die Umgruppierung im betrieb?
Bitte doch etwas konkreter...
Erstellt am 19.07.2007 um 14:12 Uhr von milka
Hallo finli,
grundsätzlich gilt, dass BR-Arbeit eine ehrenamtl. Tätigkeit ist. Du also das Einkommen bekommst, dass Du für Deine "alte Arbeit" bekommen würdest.
Deine Personalerin sollte dass Benachteiligungsverbot nicht vergessen.
Steht aber alles im BetrVG §37.
Erstellt am 20.07.2007 um 08:16 Uhr von finli
Hallo Wolf,
ich bin freigestellt nach § 38 (9 BR-Mitglieder). Umgruppierung heißt bei uns im Moment, dass bei allen MA die Eingruppierung überprüft wird, und den jetzigen Arbeitsplätzen zugeordnet werden. In Kurzform- Gehaltserhöhungen- ähnlich wie bei ERA aber da wir keinen Tarifvertrag haben eben nur ähnlich.
Erstellt am 20.07.2007 um 09:47 Uhr von Sowas
"In Kurzform- Gehaltserhöhungen- ähnlich wie bei ERA...."
ERA als pauschale Gehaltserhöhung...!!! Ha-ha-ha!