Rücktritt GBR
Hallo Zusammen,
kann ich von der Position als stellv. Gesamtbetriebsrat zurück treten auch wenn es keinen Nachrücker für mich gibt? Welche Konsequenzen entstehen. Im örtlichen BR möchte ich natürlich bleiben, und meinen Kollegen möchte ich nach Möglichkeit auch nicht schaden...
Danke Erin
Community-Antworten (3)
19.07.2007 um 10:28 Uhr
Wovon willst du zurücktreten ? Stellv. GBR ? Was ist das ? Meinst du stellv. GBRV. Natürlich kannst du zurücktreten, muss eben ein neuer gewählt werden, das hat auch keinen Einfluss auf dein BR Amt
19.07.2007 um 10:41 Uhr
Du kannst als stellv. GBRV natürlich zurücktreten, kannst aber gleichzeitig im GBR bleiben. Du kannst natürlich auch ganz auf Dein Amt im GBR verzichten. Dann muss Euer örtlicher BR eben ein neues GBR - Mitglied wählen und dieses entsenden. Im GBR muss danach dann ein neuer Stellv. GBRV gewählt werden.
Automatische Nachrücker gibt es in diesem Fall nicht.
19.07.2007 um 10:42 Uhr
ja ich meine ich möchte meine position als stell. GBRVorsitzende abgeben. Problem ist das wir mangels Mitglieder keinen Nachrücker haben
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden