Beschluß ohne Sitzung?
Kann der Betriebsrat die Entscheidung über Genehmigung von Mehrarbeit regelmäßig (d.h. jede Woche wieder) auf jene Betriebsratsmitglieder übertragen, die zufällig gerade anwesend sind?
Die Frage beantworte ich selber: Nein, das kann er nicht. Gültige Beschlüsse können nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung gefaßt werden.
Nun wird aber behauptet, daß es sich gar nicht um Überstunden im herkömmlichen Sinne handelt, sondern um Samstagsarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeitregelung. Die Geschäftsleitung bittet zwar jede Woche erneut um Genehmigung der zusätzlichen Schichten, aber da es keine "richtigen" Überstunden sind, braucht die Genehmigung des Betriebsrates auch nicht in einer "richtigen" Sitzung zu erfolgen, wird gesagt.
Die Sache hat noch einen weiteren Aspekt: Die Geschäftsleitung benutzt diese Genehmigungen immer wieder dazu, stillschweigend WEITERE Schichten anzusetzen, also auch am Sonntag. Diese Schichten laufen unter "Versuchsarbeiten" oder "Wartungsarbeiten" oder dergleichen. In Wirklichkeit wird aber normal produziert. Man könnte es auch Schwarzarbeit nennen. Diese zusätzlichen Schichten sind auf jeden Fall außerhalb der Betriebsvereinbarung. Trotzdem werden sie nur mit dem (geringeren) Zuschlag bezahlt, der für die flexible Arbeitszeit vereinbart ist, statt mit dem normalen Überstundenzuschlag. Das alles läuft seit langem mit stillschweigender Duldung der Betriebsratsmehrheit.
Ich habe zwei Fragen:
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Wie schätzt ihr diese "Zustimmung ohne Betriebsratssitzung" ein?
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Habt ihr einen Rat für die Minderheit im Betriebsrat, die diese Zustände ändern will? (Hinweis auf Gewerkschaft ist in diesem Fall nicht so gut. Sie duldet auch alles stillschweigend.)
Community-Antworten (2)
19.07.2007 um 12:38 Uhr
Hinterfrag doch mal, ob es für die Arbeiten am Sonntag eine Genehmigung seitens der gewerbeaufsicht gibt.
20.07.2007 um 02:46 Uhr
@Rollie "Hinterfrag doch mal, ob es für die Arbeiten am Sonntag eine Genehmigung seitens der gewerbeaufsicht gibt."
Die gibt es nicht. Da ja (angeblich) nicht produziert wird, sondern nur gewartet, brauche man keine Genehmigung von der Gewerbeaufsicht, wird behauptet. Die Angelegenheit ist eine Mauschelei zwischen Geschäftsleitung und Betriebsratsmehrheit.
Wie gesagt, diese Sonntagsschichten werden nicht einmal als Überstunden gemeldet, sondern gar nicht. Die in diesen Schichten produzierten Teile werden auch nicht auf die übliche Weise registriert. So ohne weiteres könnte man die Schwarzabeit gar nicht beweisen.
Meine Hauptfrage war aber, ob der Betriebsrat die Zustimmung zu Überstunden einfach auf die zufällig anwesenden (d.h. Frühschicht habenden) Betriebsratsmitglieder übertragen kann. Ich habe die Frage schon selber mit NEIN beantwortet. Doch was könnte die Betriebsratsminderheit tun, um wenigstens erst einmal den gesetzmäßigen Zustand herzustellen?
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