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Mitbestimmung bei der Auswahl von Computerprogrammen

A
Akku
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein recht junger BR. Daher folgende Frage: Welche Mitbestimmungsrechte / Einflußnahmemöglichkeiten hat der BR bei der Anschaffung eines Computerprogramms. Hier im Besonderen eines Verwaltungsprogramms für ein Filial- unternehmen.

Für die Anregungen im Voraus vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

N
Nemeth

18.07.2007 um 15:56 Uhr

Ich hoffe, auch wenn ihr ein junger BR seid, dass ihr eine Ausgabe des BetrVG habt. Aus § 87, Abs. 6 ergibt sich Euer Mitbestimmungsrecht auch für Software.

Lest mal diesen Abschnitt - hilft sicher weiter

W
Wichtelmaennchen

18.07.2007 um 17:37 Uhr

Hallo, da ihr ja noch jung seit ein bisschen mehr zu dem thema: Richtig ist das der § 87.6. BetrVG eine Option ist. Nicht verwirren lassen wenn da steht: Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

hier reicht es schon aus, das rein theoretisch die Möglichkeit besteht das man überwachen kann.

Interessant ist auch das hier: § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.


Sollte der Arbeitgeber das nicht gemacht haben, kann man sich auch Rechtsberatung holen bezüglich einer evtl. Verfügung die Umsetzung des Programms zu verhindern bis der AG euch ausreichend Informiert hat.

Viele Grüße

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