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Schweigepflicht nach Außen

P
pedi
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betriebsrat haben wir ein Mitglied, welches trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung einfach nicht die Klappe halten kann und Informationen aus den Betriebsratssitzungen nach außen weitergibt.

u.a. hat er Abstimmungsergebnisse ausgeplaudert und vertraulich an den Betriebsrat gerichtete Probleme publik gemacht.

Wir haben es jetzt mehrfach " im Guten" versucht. Jetzt möchten wir offizielll aktiv werden. Wer hat dieses in seinem Betriebsrat auch schon erlebt und durchgezogen. Wir haben damit keinerlei Erfahrung und wollen natürlich auch keinen Streit provozieren. Was wir schon ahnen, wenn der Kollege aus dem Betriebsrat fliegt, wird er unser größter Feind und plaudert noch mehr Internas aus.

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

18.07.2007 um 10:53 Uhr

Hallo "pedi", was hat denn der Kollege so schlimmes ausgeplaudert, dass Ihr an solche Maßnahmen denkt? Nach meinem Kenntnisstand gibt es drei wesentliche Dinge, über die man nicht reden darf:

  • das Abstimmverhalten bei Beschlüssen
  • Betriebsgeheimnisse, die als solche deklariert sind
  • perönliche Daten von Mitarbeiter/innen Bei allen anderen Dingen gilt doch immer noch der Grundsatz: ein Betriebsrat ist kein Geheimrat, oder? Und um ihn "fliegen" zu lassen müsstet Ihr ja schon gute Gründe für das Arbeitsgericht haben.
I
Immie

18.07.2007 um 12:01 Uhr

@pedi Die Geheimhaltungspflicht ist im §79 BetrVG geregelt. Selbst Beschlüsse des BR fallen da scheinbar nicht drunter. Wie wölfchen schon sagt, es kommt drauf an, was er ausgeplaudert hat. Waschbär gab da unter 66596 einen schönen Tip. Grüsse

F
fogo

18.07.2007 um 12:23 Uhr

@pedi Hatten selber mal einen Maulwurf, der kritische Internas (Abstimmungsverhalten einzelner BR, strategische Überlegungen des BR, etc.) an den AG weitergegeben hat. Aus Deinem Beitrag wird nicht ganz klar, ob das bei euch auch der Fall ist, also Informationen an den AG. Sollte dieses der Fall sein, hilft nur, wenn der Appell an die Vernunft desjenigen nicht fruchtet, der "Hammer" § 23 BetrVG (Antrag auf Ausschluß aus dem BR). Hatten seinerzeit selber so ein Verfahren eingeleitet, verlief jedoch im Sande, da zwischenzeitlich BR-Wahlen stattfanden und der "Kollege" nicht mehr gewählt wurde. Auf jeden Fall vorher Rechtsbeistand holen, nicht ohne juristische Beratung selber versuchen. Vielleicht zeigt die Diskussion im BR über ein solches Verfahren schon Wirkung...

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