Hallo !

Eine Anästhesieschwester unseres Klinikums nimmt an Bereitschaftsdiensten teil. Sie hat einen Schwerbehinderungsgrad von 50%. Jetzt war die AN im Krankenstand, hat jedoch von ihrem behandelnden Arzt grünes Licht bekommen, auch weiterhin alle Arbeiten ausführen zu dürfen. Der Leiter der Anästhesieabteilung hat jedoch bedenken, möchte deshalb, dass die AN nur noch im Aufwachraum tätig ist und keine Bereitschaftsdienste mehr macht. Jedoch ist diese Lösung ein erheblicher Verlust bei der Bezahlung. Nun meine Frage: Darf eine Schwerbehinderte AN einfach versetzt werden? Der AG möchte noch eine Beurteilung der Betriebsärztin erzwingen. Wie ist es bei der Vergütung? Darf es sein, dass die AN weniger verdient? Was kann ich ihr raten ?

Danke im voraus