W.A.F. LogoSeminare

Versetzung - Darf eine Schwerbehinderte AN einfach versetzt werden?

KS
kranke Schwester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Eine Anästhesieschwester unseres Klinikums nimmt an Bereitschaftsdiensten teil. Sie hat einen Schwerbehinderungsgrad von 50%. Jetzt war die AN im Krankenstand, hat jedoch von ihrem behandelnden Arzt grünes Licht bekommen, auch weiterhin alle Arbeiten ausführen zu dürfen. Der Leiter der Anästhesieabteilung hat jedoch bedenken, möchte deshalb, dass die AN nur noch im Aufwachraum tätig ist und keine Bereitschaftsdienste mehr macht. Jedoch ist diese Lösung ein erheblicher Verlust bei der Bezahlung. Nun meine Frage: Darf eine Schwerbehinderte AN einfach versetzt werden? Der AG möchte noch eine Beurteilung der Betriebsärztin erzwingen. Wie ist es bei der Vergütung? Darf es sein, dass die AN weniger verdient? Was kann ich ihr raten ?

Danke im voraus

7.93801

Community-Antworten (1)

A
Angi1

17.07.2007 um 11:34 Uhr

Hallo kranke Schwester,

hier greift der § 84 des SGB IX. Der AG ist verpflichtet dem schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu übertragen, auf dem er vollwertige Arbeit bei ungekürztem Lohn leisten kann ( §81 Abs. 4 SGB IX). Hierzu gibt es Zuschüsse und Beratung vom Integrationsamt wenn damit Arbeitsbedingungen verbessert werden, oder eine sonst drohende Kündigung eines behinderten Menschen abgewendet wird. Das Absinken der Leistungsfähigkeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers stellt eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses in seiner bisherigen Form dar und löst daher die Verpflichtung des AG aus, zunächst ein Präventionsverfahren einzuleiten (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Auf jeden Fall ist die Schwerbehindertenvertretung einzuschalten. (95 Abs. 2 SGB IX). Soweit damit eine Änderungskündigung verbunden ist (Lohnkürzung) muss vorher vom AG die Zustimmung des zuständigen Intergrationsamtes eingeholt werden.

Holt euch auf alle Fälle Unterstützung vom Integrationsamt.

MfG Angi1

Ihre Antwort