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"Anhörung" bei Kündigung - durch eine e-mail?

S-
STE -Peter
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich bin der einköpfige betriebsrat in unserer sozialen einrichtung. wg. krankheit war ich heute nicht im dienst, mein ersatzmann im betriebsrat hatte überstundenfrei.

von unserem arbeitgeber wurde ich per e-mail über eine heute ausgesprochene kündigung informiert, es gab keinen versuch seinersteits mich telefonisch zu kontaktieren. der gekündigte kollege befindet sich in der probezeit und ihm wurde zum 31.7.07 gekündigt. in der mail wurden die wirtschaftlichen kündigungsgründe nur mit einem satz erwähnt. meine fragen: gibt es urteile, inwieweit eine information per email als anhörung gilt? muß der arbeitgeber bei einer kündigung während der probezeit dem betriebsrat die gründe mitteilen? was mache ich denn jetzt am besten? danke, ursula

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Community-Antworten (4)

M
Miezi21

16.07.2007 um 22:23 Uhr

Hallo,

grundsätzlich hat dir die Mitteilung über eine Kündigung wärend deiner Arbeitszeit zu erfolgen. Du kannst sie aber auch außerhalb deiner arbeitszeit annehmen. Bedenke aber, das dann auch die Fristen anfangen zu laufen. Deswegen würde ich, wenn ich frei habe keine Mails vom Chef öffnen.

Bei einer Kündigung wärend der Probezeit, reichen subjektive Gründe aus (sogar nur ein einzigster).

Da du die Mail also angenommen hast, mußt du oder dein Ersatzmitglied (wenn es nachgerückt ist, da du krnak bist), tätig werden. Kündigung prüfen, Anhörung...

H
hans

16.07.2007 um 23:58 Uhr

Generell gilt §102 BetrVG Abs 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der ArG hat im Zweifel zu beweisen, das der BR gehört worden ist. Da das BetrVG nicht die Schriftform fordert (zu der Email NICHT zählt), stellt sicht also die frage, wie der ArG den Zugang der Mail nachweisen will? Sicher - das weiß ich auch- gibt es Sende/Empfangsprotokolle, SErverprotokolle etc... Aber gibt es auch eine BV in der das Auswerten genau dieser DAten untersagt wird?

Zum Fall selbst nochmal - Du warst HEUTE krank. Also wird Du die Mail erst MORGEN zur Kenntnis nehmen können - die Frist beginnt also Mittwoch. Die Gründe sind IMMER mitzuteilen, 102 Abs 1. Egal ob befristet, Probe oder "ordentlich".

Gruß, Hans

S
Sonne

17.07.2007 um 02:38 Uhr

Ursula, wie Dich Dein Arbeitgeber über ein Kündigungsvorhaben informiert bleibt ihm überlassen. Der Tag der Information zählt im Fristverlauf sowieso nicht mit und ich würde die Frist ganz einfach verstreichen lassen. Dann kann Dein Arbeitgeber erst nach Ablauf der Frist die Kündigung aussprechen und definitiv nicht vorher! Und die Kündigungsfrist zum 31.7. kann schon jetzt nicht eingehalten werden, weil mind. 14 Tage in Probezeit eingehalten werden müssen!

KH
Kleine Hexe

17.07.2007 um 09:14 Uhr

mal was ganz anderes: [Zitat] von unserem arbeitgeber wurde ich per e-mail über eine heute ausgesprochene kündigung informiert[/Zitat]

Die Reihenfolge stimmt wohl nicht ganz. Erst Betriebsratanhörung und erst nach Ablauf der Frist die Kündigung.

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