Erstellt am 16.07.2007 um 20:23 Uhr von Miezi21
Hallo,
grundsätzlich hat dir die Mitteilung über eine Kündigung wärend deiner Arbeitszeit zu erfolgen. Du kannst sie aber auch außerhalb deiner arbeitszeit annehmen. Bedenke aber, das dann auch die Fristen anfangen zu laufen.
Deswegen würde ich, wenn ich frei habe keine Mails vom Chef öffnen.
Bei einer Kündigung wärend der Probezeit, reichen subjektive Gründe aus (sogar nur ein einzigster).
Da du die Mail also angenommen hast, mußt du oder dein Ersatzmitglied (wenn es nachgerückt ist, da du krnak bist), tätig werden. Kündigung prüfen, Anhörung...
Erstellt am 16.07.2007 um 21:58 Uhr von hans
Generell gilt §102 BetrVG Abs 1 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der ArG hat im Zweifel zu beweisen, das der BR gehört worden ist.
Da das BetrVG nicht die Schriftform fordert (zu der Email NICHT zählt), stellt sicht also die frage, wie der ArG den Zugang der Mail nachweisen will?
Sicher - das weiß ich auch- gibt es Sende/Empfangsprotokolle, SErverprotokolle etc... Aber gibt es auch eine BV in der das Auswerten genau dieser DAten untersagt wird?
Zum Fall selbst nochmal - Du warst HEUTE krank. Also wird Du die Mail erst MORGEN zur Kenntnis nehmen können - die Frist beginnt also Mittwoch.
Die Gründe sind IMMER mitzuteilen, 102 Abs 1. Egal ob befristet, Probe oder "ordentlich".
Gruß, Hans
Erstellt am 17.07.2007 um 00:38 Uhr von sonne
Ursula, wie Dich Dein Arbeitgeber über ein Kündigungsvorhaben informiert bleibt ihm überlassen. Der Tag der Information zählt im Fristverlauf sowieso nicht mit und ich würde die Frist ganz einfach verstreichen lassen.
Dann kann Dein Arbeitgeber erst nach Ablauf der Frist die Kündigung aussprechen und definitiv nicht vorher! Und die Kündigungsfrist zum 31.7. kann schon jetzt nicht eingehalten werden, weil mind. 14 Tage in Probezeit eingehalten werden müssen!
Erstellt am 17.07.2007 um 07:14 Uhr von Kleine Hexe
mal was ganz anderes:
[Zitat]
von unserem arbeitgeber wurde ich per e-mail über eine heute ausgesprochene kündigung informiert[/Zitat]
Die Reihenfolge stimmt wohl nicht ganz.
Erst Betriebsratanhörung und erst nach Ablauf der Frist die Kündigung.