hallo,
ich bin der einköpfige betriebsrat in unserer sozialen einrichtung. wg. krankheit war ich heute nicht im dienst, mein ersatzmann im betriebsrat hatte überstundenfrei.

von unserem arbeitgeber wurde ich per e-mail über eine heute ausgesprochene kündigung informiert, es gab keinen versuch seinersteits mich telefonisch zu kontaktieren. der gekündigte kollege befindet sich in der probezeit und ihm wurde zum 31.7.07 gekündigt. in der mail wurden die wirtschaftlichen kündigungsgründe nur mit einem satz erwähnt.
meine fragen: gibt es urteile, inwieweit eine information per email als anhörung gilt?
muß der arbeitgeber bei einer kündigung während der probezeit dem betriebsrat die gründe mitteilen?
was mache ich denn jetzt am besten?
danke, ursula