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Personalkarussel - BRV stimmt zu ohne BR-Sitzung

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Unser BRV hat mich (stv. BRV) gerade über ein Gespräch mit der Geschäftsleitung informiert. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass es diverse Personal-Umsetzungen geben wird, da ein Angestellter in Schlüsselposition in Rente geht. Von den Umsetzungs-Maßnahmen bin ich insofern persönlich betroffen, als mein Kollege auch versetzt wird und seine Stelle nicht neu besetzt wird. Leider kann ihn nicht selbst sprechen, da er sich krank gemeldet hat. Seine Versetzung bedeutet für mich, dass ich seine Arbeit mit erledigen muss. Mein eigenes Arbeitsfeld wurde in letzter Zeit zwar immer weiter rückläufig, da ich jedoch seit einem Jahr im BR bin, hat sich das ausgeglichen. Die Versetzung meines Kollegen bedeutet aus meiner Sicht in erster Linie, dass ich nicht mehr genug Zeit für die BR-Tätigkeit haben werde. Unser BRV hat eigenmächtig, ohne mit einem anderen BR-Mitglied zu sprechen, der Geschäftsleitung gegenüber geäußert, dass der BR nicht eingreifen wird, wenn alle Personen, die umgesetzt werden sollen, mit der Umsetzung (Versetzung?) einverstanden sind... Was kann ich tun?

4.25006

Community-Antworten (6)

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Miezi21

16.07.2007 um 15:55 Uhr

Hallo,

ich würde auf jeden Fall den gesamten BR informieren.

B
Baum

16.07.2007 um 16:13 Uhr

hallo see-see, guckst du § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten AN hat der Ag der BR vor jeder Einstellung, Eingruppierug, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten..... Er hat dem BR unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu geben und die Zustimmung des BR zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Vielleicht hilft Dir das weiter.

P
paula

16.07.2007 um 16:16 Uhr

@see-see

anscheinend wird hier das MBR des BR verletzt. Aber wenn ihr das mit Euch machen laßt...

Ich sehe aber ein Problem. Das von Dir geschilderte Probleme mit der höhren Arbeitsbelastung ist aus meiner Sicht kein Verweigerungsgrund im Sinne des § 99 BetrVG

B
Baum

16.07.2007 um 18:49 Uhr

@paula, die höhere Arbeitsbelastung ist aus meiner Sicht wohl ein grund zur Verweigerung. Stell Dir vor, aus einem Büro mit 3 MA wird einer versetzt und die anderen zwei müssen seine Arbeit nun mitmachen. Wenn für den Versetzten kein Ersatz kommt wäre das für mich schon ein Grund die Zustimmung zu verweigern.

S
see-see

17.07.2007 um 00:55 Uhr

Danke für Eure Antworten! §99 hilft weiter schon wegen der dort angegebenen Frist von 1 Woche!!!

@Baum: auf welche Nummer des § 99 BetrVG würdest du denn deine Zustimmungs-Verweigerung stützen?

P
paula

17.07.2007 um 11:52 Uhr

@see-see

Wenn dann ist hier § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG einschlägig.

Aber ich geben nochmals zu bedenken, dass die Gründe die Du hier vorträgst nicht durchgreifen werden. Die Leistungsverdichtung muss schon sehr erheblich sein. Du solltest hier auch Deine Stelle ohne BR-Amt betrachten. Die Frage wie Dein BR-Amt aufgefangen werden ist eine Sache Deines AG sie völlig unabhängig betrachtet werden muss. Daher sehe ich hier wirklich keinen Ansatzpunkt. In einem möglichen Verfahren nach § 100 BetrVG oder normalen zustimmungsersetzungsverfahren wird der BR hier substanziiert etwas vortragen müssen. Wie gesagt das BR-Amt wird hier nicht entscheident sein...

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