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Arbeitnehmer zum 30.04.2019 gekündigt

E
eintracht
Mrz 2019 bearbeitet

Muss er zur Betriebsversammlung am 13.03.2019 eingeladen werden? MA hat bis zum 30.04.2019 Urlaub/ Ausgleich von Überstunden etc. ,wird nicht mehr im Büro erscheinen. Eigentlich ja, oder ?

22309

Community-Antworten (9)

B
BR4life

05.03.2019 um 12:09 Uhr

ja der MA muss Eingeladen werden den er ist noch bie 30.04. bei euch beschäftigt. Ob er in seinem Urlaub dann kommt ist seine Sache.

C
celestro

05.03.2019 um 12:10 Uhr

Wie wird denn bei Euch zu so einer Versammlung eingeladen ? Im allgemeinen reicht ja ein Aushang am "schwarzen Brett", womit alle MA informiert werden. Hinterherlaufen muss man ihm mMn jedenfalls nicht.

B
BR4life

05.03.2019 um 12:14 Uhr

ja aber wenn er nicht da ist kann man ihn ja eine info geben über telefon oder privat mail.

T
takkus

05.03.2019 um 14:07 Uhr

telefon oder privat mail-> wie komme ich als BR an diese Daten?

C
celestro

05.03.2019 um 14:57 Uhr

"ja aber wenn er nicht da ist kann man ihn ja eine info geben über telefon oder privat mail."

es ging aber um "muss er eingeladen werden ?". Und das ist mMn zwar durchaus so, dass man ihn einladen muss. Aber eben nicht gesondert "unbedingt / irgendwie informieren".

N
nicoline

05.03.2019 um 15:54 Uhr

Der AN ist berechtigt, an der BetrVers teilzunehmen, der BR ist nicht verpflichtet, ihn persönlich einzuladen

B
BR4life

05.03.2019 um 16:03 Uhr

m.M.n. ist das aber so zu händeln wie bei den MA die im Kinderzeit sind oder langzeit Kranke. Die keine möglichkeit haben aufs Schwarze Brett zu schauen.

Auch diese MA sollten informiert werden das eine Betribsversammlung ist und Ihnen die möglichkeit geben diese zu besuchen.

E
eintracht

05.03.2019 um 16:19 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten, hab es jetzt so gehandhabt wie bei den Langzeitkranken

N
nicoline

06.03.2019 um 09:19 Uhr

hab es jetzt so gehandhabt wie bei den Langzeitkranken Darf ich mal fragen, wieviel Beschäftigte es bei euch gibt?

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