Erstellt am 16.07.2007 um 13:52 Uhr von pit47
Hallo Rudella,
wie ist dieses denn in Euren Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt?
Erstellt am 16.07.2007 um 13:57 Uhr von Rudella
Hallo pit47
wir haben da eigentlich keine regellung ,wir sind auch aus dem Tarifvertrag raus und die BV hat da nichts drüber
Erstellt am 16.07.2007 um 14:27 Uhr von Miezi21
Hallo,
hab da was für dich.
Lange Krankheit: Kein Anspruch auf Urlaubsgeld. Arbeitnehmer, die während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig krank sind und deshalb auch keinen Urlaub machen konnten, haben keinen Anspruch auf das tarifvertragliche Urlaubsgeld, wenn die Zahlung davon abhängig gemacht ist, daß der Arbeitnehmer tatsächlich Urlaub hatte. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 7 Sa 1352/99)
Koll Gruß
Miezi21
Erstellt am 17.07.2007 um 11:19 Uhr von Angi1
Hallo Rudella,
für 2007 kann der Urlaub ja noch genommen werden, wenn AN rechtzeitig wieder arbeitsfähig ist. Dann hat er auch noch Anspruch.
MfG
Angi1
Erstellt am 17.07.2007 um 12:01 Uhr von Immie
Miezi21,
.....wenn im TV die Zahlung davon abhängig gemacht wird.....
Das ist hier beides nicht gegeben.
Rudella,
da weist eure BV eine Lücke auf. Frage ist, was sagt denn der AG?
Frage ist , wie weit wollt ihr gehen, da es sich um eine freiwillige BV handelt?
Ärgerlich ist immer, wenn man auf diese Weise für einen Arbeitsunfall auch noch belohnt wird.
Vielleicht könnt ihr euren AG davon überzeugen jetzt zu zahlen und dann aber auch
mit euch die Anspruchsvoraussetzungen für die Zukunft zu regeln.
Grüsse