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Einladung eines Ersatzmitgliedes - Wenn das feste BRM an einer Sitzung des GBR teilnimmt?

W
Wupper
Jan 2018 bearbeitet

Wenn das feste BRM an einer Sitzung des GBR teilnimmt, kann dann ein Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen werden? Die Mehrheit in unseren BR ist der Meinung "nein". Sie sagen es zählt halt nur Urlaub, Krank, Tod, Seminar.

8.07107

Community-Antworten (7)

DAH
Der alte Heini

15.07.2007 um 20:56 Uhr

Ja!!

B
Benno_BRB

16.07.2007 um 14:21 Uhr

Hallo Wupper!

"Dienstliche Verhinderung" ist auch ein Grund zur Nichtteilnahme an der BR-Sitzung! Dazu zählt aber nicht die planmässige Arbeit sondern nur Strörungsbeseitigungen und dienstreisen und solche Dinge!!

BT
betriebliche trübung

16.07.2007 um 18:56 Uhr

hallo heini, dein "Ja" gefällt mir... wo kann ich das nachlesen?

S
Sternburg

17.07.2007 um 13:28 Uhr

Die Teilnahme an einem BR-Seminar zählt doch unbestritten zu den Tätigkeiten des Betriebsrats und somit zu den 'echten' Verhinderungsgründen. Und ebenso gehört für GBR-Mitglieder die Teilnahme an GBR-Sitzungen zu deren Aufgaben.

Und wenn ein GBR-Mitglied an einer GBR-Sitzung teilnimmt, kann er ja nicht gleichzeitig auf der BR-Sitzung erscheinen, stimmts? :-)

Warum soll dann kein Ersatzmitglied geladen werden dürfen?

W
Wupper

17.07.2007 um 19:51 Uhr

@ Sternburg ich sehe dies ja auch so, aber die Mehrheit im Gremium eben nicht, da habe ich schon mit Engelszungen versucht die Meinung umzustimmen aber es hilft nichts,(auch unsere Gewerkschaft ist nicht meiner Meinung), da kann ich halt nicht viel machen.

G
Gevatter

17.07.2007 um 22:13 Uhr

Nachlesen kannst Du dazu alles in der Kommentierung des § 25 BetrVG. In diesem Fall MUSS sogar ein E-Mitglied nachgeladen werden, ansonsten sind die Beschlüsse des BR unwirksam. Ich würde deinem BR empfehlen, mal ein Seminar zur korrekten Beschlußfassung zu besuchen. Ich bin sehr erstaunt, wie lax viele BR's mit der Ladung umgehen. Das könnte mal böse ins Auge gehen.

K
Kölner

18.07.2007 um 23:40 Uhr

@Gevatter Die Beschlüsse an und für sich sind wegen eines "fehlenden Ersatzmitgliedes" nicht von vornherein nichtig! Im umgekehrten Fall allerdings schon: Kommt ein EBRM zur Sitzung, nimmt an selbiger Teil und dürfte nicht daran teilnehmen, wäre das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit verletzt.

@Der alte Heini Bist Du Dir sicher, dass die Teilnahme an einer GBR-Sitzung als Verhinderungsgrund zählt? Ich bin mir diesbezüglich noch nicht so sicher...

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