Moin, wie man bei uns in Ostfriesland sagt ...

unsere Geschäftsleitung plant ein sog. Stimmungsbarometer und muss natürlich die Mitarbeiter befragen. Nun zu meiner Frage: in wie weit ist das MBR des BR gefordert? In §87 BetrVG habe ich selbst in den Kommentierungen nicht gefunden. Ich bitte um schnelle Antwort: DANKE