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Kündigungen generell widersprechen?

D
donut
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um Kündigungen. In unserem Betrieb werden demnächst 2 Kündigungen ausgesprochen. Leider ist unser BR komplett neu und kennt sich mit so etwas überhaupt nicht aus. Es geht um 2 Kollegen, denen Betrug vorgeworfen wird. Die GL hat uns informiert und uns die Anhörung gestern überreicht. Die Beweise sind leider eindeutig und schwarz auf weiß. Da gibt es keinerlei Zweifel. Nun meine Frage: soll ein BR generell wiedersprechen? Auch wenn kein Zweifel über die Schuld der Kollegen vorhanden ist? Wie verhalten wir uns richtig?

9.496012

Community-Antworten (12)

I
Immie

14.07.2007 um 09:43 Uhr

@donut §102 BetrVG Es ist wichtig welcher Art die Kündigungen sind. Denn daraus ergibt sich eure Anhörungsfrist (1 Woche oder 3 Tage ). Ihr beruft eine BR Sitzung ein, in der ihr auch die betroffenen AN anhören solltet. Dann kennt ihr beide Seiten. Nein, ihr müßt nicht generell wiedersprechen. Aber selbst wenn eurer Meinung nach keine Zweifel bestehen, müßt ihr auch nicht zustimmen. Ihr laßt einfach die Frist verstreichen.

Das ist der grobe Rahmen. Grüsse

P
pirat

14.07.2007 um 10:05 Uhr

@donut, Immi hat Recht und auch schon eigentlich alles geschrieben. Ein BR sollte niemals einer Kündigung zustimmen, auch wenn sie noch so "gerechtfertigt" wäre. Ich würde mich hier nicht äußern wollen, da ich glaube, dass hier der AG, ich vermute, wohl die besseren Karten hat. Dadurch das ihr euch nicht äußert, hat der Kollege wenigstens die Chance die Kündigung gerichtlich Überprüfen zu lassen.

P.S. Ich zahle .....für GEW

A
Abakus

14.07.2007 um 11:49 Uhr

Eine ausdrückliche "Zustimmung" des BR zu Entlassungen ist gar nicht vorgesehen. Ausgenommen bei Interessenausgleich mit Namensliste; das Unterschreiben der Liste gilt als Zustimmung. Aber hier liegt natürlich ein völlig anderer Fall vor.

D
donut

14.07.2007 um 19:28 Uhr

Wir haben uns geeinigt, die Frist verstreichen zu lassen. Ich war mir nur nicht sicher, ob das der richtige Weg ist... Die Kollegen sind beide krank. Können sie also nicht anhören. Dazu kommt noch, das sie beide schwerbehindert sind. Alles nicht so einfach. Ich habe schlaflose Nächte...

M
Mona-Lisa

14.07.2007 um 19:48 Uhr

@donut, versucht doch, sie privat zu erreichen, es ist wichtig, ihre Version des Betrugsvorwurfs zu hören. Zudem ist es nicht eure Sache zu urteilen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Nach Erhalt der Kündigung (die sicher kommt!) müssen die Kollegen dann innerhalb der 3 - Wochen Frist Kündigungsschutzklage einreichen. Dann entscheidet ein Richter!

L
Lotte

14.07.2007 um 20:04 Uhr

donut, zur Beruhigung: Ein mit mir gut bekannter Jurist und ehrenamtlicher Richter des LAG sagte unlängst zu mir: "Manchmal wäre es mir lieber, Betriebräte würden sich bei verhaltensbedingten Kündigungen nicht verhalten, denn die Widerprüche beziehen sich häufig auf die Gründe der Kündigung und spielen dem AG sämtliche Argumente in die Hand, um den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen." Hoffe, dass Dich diese Information wieder besser schlafen lässt.

D
donut

15.07.2007 um 00:36 Uhr

danke für die vielen Antworten. Hat mir/uns sehr weitergeholfen. Bei der Gelegenheit hätte ich noch eine Frage, da wir schon über einen Anruf nachgedacht haben. Die Kollegen haben die Kündigung noch nicht erhalten, da die Meldung von der GL zunächst an das Integrationsamt ging. Können wir die Kollegen trotzdem schon zu einer Stellungsnahme bitten, auch wenn sie noch gar nichts wissen, oder sollten wir abwarten, bis die Kündigung zugegangen ist?

M
Mona-Lisa

15.07.2007 um 00:43 Uhr

@donut, in dem Moment, in dem euch die Anhörungen vorliegen, ist es meiner Meinung nach Pflicht eines Gremium's (das BetrVG sagt zwar SOLLTE), die Betroffenen anzuhören, auch wenn erst das Integrationsamt zustimmen muss. Es geht schliesslich um die Kollegen und die sollten schon Bescheid wissen, was ansteht....

Ihr macht damit ganz sicher keinen Fehler!

D
donut

15.07.2007 um 22:01 Uhr

Danke. Also werden wir sie morgen telefonisch befragen. Soweit ich weiß wird das Integrationsamt sie sowiso befragen, dann können wir das wohl auch bevor die Kündigungen zugehen. Danke für die hilfreichen Antworten.

M
Miezi21

15.07.2007 um 23:07 Uhr

@donut,

da die Kündigung ja erst nach Stellungnahme (Einhaltung der Frist zur Stellungnahme) des BR erfolgen kann, ist leider der BR fast immer der Dumme der den AN über die Kündigung informiert.

koll. Gruß

Miezi21

KH
Kleine Hexe

16.07.2007 um 09:58 Uhr

mir fehlt jetzt was in der Reihenfolge.

Zuerst wird die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt und dann geht die Kündigung an den BR, wobei das Integrationsamt eine Stellungsnahme des BR möchte.

Das Integrationsamt macht jedoch eine Anhörung des betroffenen Schwerbehinderten und informiert damit den AN über die angedachte Kündigung.

@donut die Kündigung kann der BR erst nach der Zustimmung des Integrationsamtes auf den Tisch bekommen.

D
donut

16.07.2007 um 21:34 Uhr

Wir haben aber die Anhörung schon bekommen von der GL und auch den Empfang bestätigt. Also hat die GL nen Fehler gemacht und die Reihenfolge durcheinander geworfen. Das Integrationsamt hat sich bei den Kollegen schon gemeldet. Wir haben versucht heute telefonisch Kontakt aufzunehmen, jedoch waren beide nicht zu einer Stellungsnahme bereit. Mehr können wir glaube ich nun nicht mehr machen. Oder?

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