Erstellt am 14.07.2007 um 07:43 Uhr von Immie
@donut
§102 BetrVG
Es ist wichtig welcher Art die Kündigungen sind.
Denn daraus ergibt sich eure Anhörungsfrist (1 Woche oder 3 Tage ).
Ihr beruft eine BR Sitzung ein, in der ihr auch die betroffenen AN anhören solltet.
Dann kennt ihr beide Seiten.
Nein, ihr müßt nicht generell wiedersprechen.
Aber selbst wenn eurer Meinung nach keine Zweifel bestehen,
müßt ihr auch nicht zustimmen.
Ihr laßt einfach die Frist verstreichen.
Das ist der grobe Rahmen.
Grüsse
Erstellt am 14.07.2007 um 08:05 Uhr von pirat
@donut,
Immi hat Recht und auch schon eigentlich alles geschrieben.
Ein BR sollte niemals einer Kündigung zustimmen, auch wenn sie noch so "gerechtfertigt" wäre.
Ich würde mich hier nicht äußern wollen, da ich glaube, dass hier der AG, ich vermute, wohl die besseren Karten hat. Dadurch das ihr euch nicht äußert, hat der Kollege wenigstens die Chance die Kündigung gerichtlich Überprüfen zu lassen.
P.S. Ich zahle .....für GEW
Erstellt am 14.07.2007 um 09:49 Uhr von Abakus
Eine ausdrückliche "Zustimmung" des BR zu Entlassungen ist gar nicht vorgesehen. Ausgenommen bei Interessenausgleich mit Namensliste; das Unterschreiben der Liste gilt als Zustimmung. Aber hier liegt natürlich ein völlig anderer Fall vor.
Erstellt am 14.07.2007 um 17:28 Uhr von donut
Wir haben uns geeinigt, die Frist verstreichen zu lassen. Ich war mir nur nicht sicher, ob das der richtige Weg ist... Die Kollegen sind beide krank. Können sie also nicht anhören. Dazu kommt noch, das sie beide schwerbehindert sind. Alles nicht so einfach. Ich habe schlaflose Nächte...
Erstellt am 14.07.2007 um 17:48 Uhr von Mona-Lisa
@donut,
versucht doch, sie privat zu erreichen, es ist wichtig, ihre Version des Betrugsvorwurfs zu hören.
Zudem ist es nicht eure Sache zu urteilen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht.
Nach Erhalt der Kündigung (die sicher kommt!) müssen die Kollegen dann innerhalb der 3 - Wochen Frist Kündigungsschutzklage einreichen. Dann entscheidet ein Richter!
Erstellt am 14.07.2007 um 18:04 Uhr von Lotte
donut,
zur Beruhigung:
Ein mit mir gut bekannter Jurist und ehrenamtlicher Richter des LAG sagte unlängst zu mir: "Manchmal wäre es mir lieber, Betriebräte würden sich bei verhaltensbedingten Kündigungen nicht verhalten, denn die Widerprüche beziehen sich häufig auf die Gründe der Kündigung und spielen dem AG sämtliche Argumente in die Hand, um den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen."
Hoffe, dass Dich diese Information wieder besser schlafen lässt.
Erstellt am 14.07.2007 um 22:36 Uhr von donut
danke für die vielen Antworten. Hat mir/uns sehr weitergeholfen. Bei der Gelegenheit hätte ich noch eine Frage, da wir schon über einen Anruf nachgedacht haben. Die Kollegen haben die Kündigung noch nicht erhalten, da die Meldung von der GL zunächst an das Integrationsamt ging. Können wir die Kollegen trotzdem schon zu einer Stellungsnahme bitten, auch wenn sie noch gar nichts wissen, oder sollten wir abwarten, bis die Kündigung zugegangen ist?
Erstellt am 14.07.2007 um 22:43 Uhr von Mona-Lisa
@donut,
in dem Moment, in dem euch die Anhörungen vorliegen, ist es meiner Meinung nach Pflicht eines Gremium's (das BetrVG sagt zwar SOLLTE), die Betroffenen anzuhören, auch wenn erst das Integrationsamt zustimmen muss.
Es geht schliesslich um die Kollegen und die sollten schon Bescheid wissen, was ansteht....
Ihr macht damit ganz sicher keinen Fehler!
Erstellt am 15.07.2007 um 20:01 Uhr von donut
Danke. Also werden wir sie morgen telefonisch befragen. Soweit ich weiß wird das Integrationsamt sie sowiso befragen, dann können wir das wohl auch bevor die Kündigungen zugehen. Danke für die hilfreichen Antworten.
Erstellt am 15.07.2007 um 21:07 Uhr von Miezi21
@donut,
da die Kündigung ja erst nach Stellungnahme (Einhaltung der Frist zur Stellungnahme) des BR erfolgen kann, ist leider der BR fast immer der Dumme der den AN über die Kündigung informiert.
koll. Gruß
Miezi21
Erstellt am 16.07.2007 um 07:58 Uhr von Kleine Hexe
mir fehlt jetzt was in der Reihenfolge.
Zuerst wird die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt und dann geht die Kündigung an den BR, wobei das Integrationsamt eine Stellungsnahme des BR möchte.
Das Integrationsamt macht jedoch eine Anhörung des betroffenen Schwerbehinderten und informiert damit den AN über die angedachte Kündigung.
@donut
die Kündigung kann der BR erst nach der Zustimmung des Integrationsamtes auf den Tisch bekommen.
Erstellt am 16.07.2007 um 19:34 Uhr von donut
Wir haben aber die Anhörung schon bekommen von der GL und auch den Empfang bestätigt. Also hat die GL nen Fehler gemacht und die Reihenfolge durcheinander geworfen. Das Integrationsamt hat sich bei den Kollegen schon gemeldet. Wir haben versucht heute telefonisch Kontakt aufzunehmen, jedoch waren beide nicht zu einer Stellungsnahme bereit. Mehr können wir glaube ich nun nicht mehr machen. Oder?