Widersprüche zu Kündigungen,

Hallo Leute,

bei uns steht zum 31.12.09 die Betriebsstilllegung ins Haus- unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen (meist 7 Monate ein paar 5 Monate) werden alle ab dem 1.1.2010 freigestellt.

Nun kamen die Anhörungen zu den Kündigungen - im § 102 Absatz 3 BetrVG steht ja unter welchen Bedingungen der BR den Kündigungen Widersprechen kann.
Aber bei einer kompletten Betriebsstillegung dann passt irgendwie nix zu den Gründen mit denen wir Widersprechen könnten- habt Ihr mir einen Tipp ?

HeikoLee