Stilloser geht's nimmer - Arbeitgeber schickt Anhörung zur fristlosen Kündigung eines BRM's, das sich ebenfalls auf der Schulung ins Seminar
Könnt Ihr Euch folgendes Szenario vorstellen?
Diese Woche auf einem WAF-Seminar. Die BRV eines äußerst sympathischen BR's wird aus der Schulung heraus an die Rezeption des Hotels gerufen. Dort übergibt ihr ein Kollege, der als Bote des AG's fungierte und wohl extra zu diesem Zwecks zum Seminarort gefahren war, die Anhörung zur fristlosen Kündigung eines BRM's, das sich ebenfalls auf der Schulung befand. Bewundernswert war, wie gelassen der gesamte BR dies aufnahm mit der Bemerkung "nichts neues". Letztendlich trug diese skurrile Aktion zur allgemeinen Belustigung bei und ich kann nur sagen "Mädels und Jungs... macht weiter so und lasst Euch von diesem A.... nicht unterkriegen!!
Community-Antworten (6)
14.07.2007 um 15:11 Uhr
@Moorhuhn, da war ja gleich die richtige Plattform vorhanden, um darauf zu reagieren.... :-))
14.07.2007 um 15:30 Uhr
stillos? sicherlich. ich finde trotzdem, dass es das geilste eigentor eines arbeitgebers war, von dem ich in letzter zeit gehört hab. wäre gerne dabei gewesen :-)
14.07.2007 um 15:38 Uhr
Der AG muß sehr verzweifelt sein und mit dem Rücken zur Wand stehen, daß er zu solch unprofessionellen und kopflosen Maßnahmen greift.
Wie betriebliche trübung schon sagte - ein hammergeiles Eigentor!
14.07.2007 um 17:08 Uhr
Es sollen ja noch Arbeitgeber exestieren, die der Ansicht sind, man könnte Feuer mit Benzin löschen. Und ich dachte, unsere GL sei irre. Tss...
15.07.2007 um 10:58 Uhr
Ich war dabei... "selten so gelacht" - nicht nur aufgrund des Eingetores, sondern auch, wenn man die Begründung hörte: besagtes BRM hatte einer jungen Kollegin, die sich nicht gut fühlte, geraten, zum Arzt zu gehen und sich ggf. krankschreiben zu lassen. Der AG legt das so aus, dass sie die Kollegin zum "Krankfeiern" animiert habe. Das ganze ist umso lächerlicher, da es sich bereits um die 5 (!) Kündigung gegen ein BRM dieses "Ladens" handelt... mit keiner ist der Typ bislang durchgekommen! Der scheint wirklich zu glauben, dass man ihn noch ernst nimmt. Auf dem Seminar waren BR's einiger namhafter Firmen anwesend... ich kann nur sagen "peinlich, peinlich"... für den AG!!
15.07.2007 um 13:05 Uhr
Wir dachten bisher immer, unser ArbGeb ist nicht zu übertreffen: seit der BR-Gründung weigert er sich standhaft, überhaupt mit uns zu sprechen. Wir werden konsequent ignoriert. Egal, was wir wollen, immer heißt es "DAGEGEN". Als bisherigen Höhepunkt wurden die Rechnungen der WAF einfach wieder im Original zurückgeschickt - nach dem Motto "Haben wir nicht bestellt". Für den von Moorhuhn beschriebenen ArbGeb geben wir aber gerne unseren Platz 1 der WAF-Hitliste "Auch das gibts" ab.
Ein kühles Plätzchen für dieses Wochenende wünscht Hupfendudel
Verwandte Themen
SBV-Anhörung nach SGB IX §95 (2) - nur ein formaler Akt ???
ÄlterHat der Arbeitgeber hier korrekt gehandelt ? Ein Arbeitgeber möchte einen Schwerbehinderten abmahnen. Er schickt eine E-Mail mit einem Anhörungsbogen an den Schwerbehindertenvertreter. Darin ist gr
Übernahme von Rechtsanwaltskosten - die Kosten für einen Anwalt nur für einen Gütetermin würden wir nie und nimmer vom AG erlaubt bekommen?
ÄlterHallo, wir haben einen Gütetermin im Beschlussverfahren bei Gericht. Wir haben Anträgen zu §§99/100 widersprochen, aber der AG meint er sei 100% im Recht und hat einen Zustimmungsersetzungsantrag ges
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
ÄlterEs erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme