Den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen beim Betriebsratbesuch?
Ein Hallo in die Runde, wenn eine Kollegin den Betriebsrat aufsuchen möchte muss sie sich bei der Vorgesetzten ab- und bei Rückkehr wieder anmelden. Natürlich ist dabei zu berücksichtigen ob das betriebstechnisch gerade möglich ist. So dachte ich mir das als Frischling eigentlich. Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. Also so: Die Kollegin muss fragen, wann sie zum Betriebsrat darf, dass hat sie aber nicht so gemacht und eine Abmahnung bekommen. Wie handhabt ihr das, wie ist es richtig? Ich finde die Abmahnung nicht in Ordnung.
Community-Antworten (4)
04.03.2019 um 16:19 Uhr
Ist die Kollegin BRM oder war sie zur Beratung beim Betriebsrat?
04.03.2019 um 20:34 Uhr
"Den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen beim Betriebsratbesuch"
nein - nur abmelden und gehen.
05.03.2019 um 08:03 Uhr
Die Antwort von samira ist kurz und knapp ...und richtig. Um aber ggf. weitere Infos geben zu können, ist die Frage von wdliss sehr wichtig.
Beantworte, ob es sich um ein "normalen" AN handelt, der den BR aufsucht, oder um ein BR-Mitglied, welches BR Arbeit "machen möchte".
Zur Abmahnung: Das hat auch verschiedene Seiten: Einerseits sollt die Kollegin individualrechtlich dagegen vorgehen. Die Chancen dürften gut stehen, dass diese zurückgezogen werden muss. Aus BR Sicht würden bei mir alle "Alarmglocken klingeln" wenn bei uns so vorgegangen würde. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass man AN einschüchtern möchte (oder eben BRMs) die zum BR gehen. Da gegen würde ich als BR auch vorgehen.
06.03.2019 um 13:59 Uhr
"Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. "
Stell Dir dieses Vorgehen mal bei einem Betriebsrat vor, der aus mehr als einem Mitglied besteht. Je mehr Mitglieder der BR hat, um so unwahrscheinlicher würde es, dass alle BR-Mitglieder gleichzeitig die Freigabe ihres Vorgesetzten erhielten. Der BR könnte also niemals eine Sitzung abhalten.
Verwandte Themen
Termine eine BR-Mitgliedes - ich die GF um Erlaubnis fragen, wenn ich Auswärtstermin habe?
ÄlterHallo zusammen, sagt mal, muss ich die GF um Erlaubnis fragen, wenn ich auswärts (Gewerkschaft - was ich natürlich nicht sagen will) habe? Meines Wissens nach genügt doch die Ab- und wieder Anmeldung
Betriebsrat darf ohne Erlaubnis nicht in Abteilung
Hallo zusammen, wir hatten in unserem Betrieb in den letzten Wochen Diskussionen mit einem Fertigungsleiter. Der ist der Meinung, das der BR um Erlaubnis bei ihm fragen muss, wenn er in seine Abteilun
Sonntagsarbeit - ohne Erlaubnis?
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage an euch. Unser AG will am Sonnntag Arbeiten lassen, mit der Begründung das in den letzten Wochen ein hoher Werkzeugausfall stattfand und wir mit unseren Produkten die
BR sagt AN er soll seinen Vorgesetzten fragen, ob er Mehrstunden leisten darf
ÄlterUnser Betriebsrat hatte eine BV zu Vertrauensarbeit abgeschlossen. Drin steht ein Passus über Gleittage (unten zitiert) Die Arbeitnehmer verstehen es so, dass sie selbst ihre Arbeitszeit so einteilen
Betriebsversammlung / Betriebsratssitzung für Nachrücker?
ÄlterHallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich bin als 1. Nachrückerin im Betriebsrat tätig. Durch Krankheit und Urlaub war ich jetzt schon auf ein paar Betriebsratssitzungen. Unsere Firma befindet