Erstellt am 04.03.2019 um 15:19 Uhr von wdliss
Ist die Kollegin BRM oder war sie zur Beratung beim Betriebsrat?
Erstellt am 04.03.2019 um 19:34 Uhr von samira
"Den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen beim Betriebsratbesuch"
nein - nur abmelden und gehen.
Erstellt am 05.03.2019 um 07:03 Uhr von ExBoMa
Die Antwort von samira ist kurz und knapp ...und richtig. Um aber ggf. weitere Infos geben zu können, ist die Frage von wdliss sehr wichtig.
Beantworte, ob es sich um ein "normalen" AN handelt, der den BR aufsucht, oder um ein
BR-Mitglied, welches BR Arbeit "machen möchte".
Zur Abmahnung: Das hat auch verschiedene Seiten: Einerseits sollt die Kollegin individualrechtlich dagegen vorgehen. Die Chancen dürften gut stehen, dass diese zurückgezogen werden muss.
Aus BR Sicht würden bei mir alle "Alarmglocken klingeln" wenn bei uns so vorgegangen würde. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass man AN einschüchtern möchte (oder eben BRMs) die zum BR gehen. Da gegen würde ich als BR auch vorgehen.
Erstellt am 06.03.2019 um 12:59 Uhr von enigmathika
"Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. "
Stell Dir dieses Vorgehen mal bei einem Betriebsrat vor, der aus mehr als einem Mitglied besteht. Je mehr Mitglieder der BR hat, um so unwahrscheinlicher würde es, dass alle BR-Mitglieder gleichzeitig die Freigabe ihres Vorgesetzten erhielten. Der BR könnte also niemals eine Sitzung abhalten.