Ein Hallo in die Runde,
wenn eine Kollegin den Betriebsrat aufsuchen möchte muss sie sich bei der Vorgesetzten ab- und bei Rückkehr wieder anmelden. Natürlich ist dabei zu berücksichtigen ob das betriebstechnisch gerade möglich ist. So dachte ich mir das als Frischling eigentlich. Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. Also so: Die Kollegin muss fragen, wann sie zum Betriebsrat darf, dass hat sie aber nicht so gemacht und eine Abmahnung bekommen. Wie handhabt ihr das, wie ist es richtig? Ich finde die Abmahnung nicht in Ordnung.