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Den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen beim Betriebsratbesuch?

S
sternchen84
Mrz 2019 bearbeitet

Ein Hallo in die Runde, wenn eine Kollegin den Betriebsrat aufsuchen möchte muss sie sich bei der Vorgesetzten ab- und bei Rückkehr wieder anmelden. Natürlich ist dabei zu berücksichtigen ob das betriebstechnisch gerade möglich ist. So dachte ich mir das als Frischling eigentlich. Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. Also so: Die Kollegin muss fragen, wann sie zum Betriebsrat darf, dass hat sie aber nicht so gemacht und eine Abmahnung bekommen. Wie handhabt ihr das, wie ist es richtig? Ich finde die Abmahnung nicht in Ordnung.

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Community-Antworten (4)

W
wdliss

04.03.2019 um 16:19 Uhr

Ist die Kollegin BRM oder war sie zur Beratung beim Betriebsrat?

S
samira

04.03.2019 um 20:34 Uhr

"Den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen beim Betriebsratbesuch"

nein - nur abmelden und gehen.

E
ExBoMa

05.03.2019 um 08:03 Uhr

Die Antwort von samira ist kurz und knapp ...und richtig. Um aber ggf. weitere Infos geben zu können, ist die Frage von wdliss sehr wichtig.

Beantworte, ob es sich um ein "normalen" AN handelt, der den BR aufsucht, oder um ein BR-Mitglied, welches BR Arbeit "machen möchte".

Zur Abmahnung: Das hat auch verschiedene Seiten: Einerseits sollt die Kollegin individualrechtlich dagegen vorgehen. Die Chancen dürften gut stehen, dass diese zurückgezogen werden muss. Aus BR Sicht würden bei mir alle "Alarmglocken klingeln" wenn bei uns so vorgegangen würde. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass man AN einschüchtern möchte (oder eben BRMs) die zum BR gehen. Da gegen würde ich als BR auch vorgehen.

E
enigmathika

06.03.2019 um 13:59 Uhr

"Unsere Chefin ist nun der Meinung, dass man sich nicht nur unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange (so heisst das wohl korrekt) ab- und anmelden muss, sondern, dass nur die Vorgesetzte entscheiden kann, wann dies der Fall ist. "

Stell Dir dieses Vorgehen mal bei einem Betriebsrat vor, der aus mehr als einem Mitglied besteht. Je mehr Mitglieder der BR hat, um so unwahrscheinlicher würde es, dass alle BR-Mitglieder gleichzeitig die Freigabe ihres Vorgesetzten erhielten. Der BR könnte also niemals eine Sitzung abhalten.

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