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Mitbestimmung bei Änderung des Stundenvolumens?

E
erisch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma wurden von zwei Mitarbeitern das arbeitsvertraglich festgelegte monatliche Stundenvolumen geändert. Mir stellt sich nun die Frage, ob der BR dabei mitzubestimmen hat und wenn ja auf welcher Grundlage.

Danke, erisch

6.691010

Community-Antworten (10)

I
Immie

13.07.2007 um 19:37 Uhr

@erisch Wenn ein AN individuell seine Arbeitszeit ändern möchte, ist es doch in Ordnung. Oder wie sind die Hintergründe? Grüsse

S
Spartacus

13.07.2007 um 21:01 Uhr

Moin,

ja es ist in Ordnung wenn ein AN seine Az verändern möchte. Der AG muß aber die Zustimmung vom BR holen, schaut mal in den § 87 BtrVg...Beginn und Ende sowie Verteilung der AZ auf die Wochentage....

I
Immie

13.07.2007 um 21:20 Uhr

@spartacus Wenn die Arbeitszeit auf meinen Wunsch hin geändert wird um meine persönlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen, liegt doch kein kollektiver Tatbestand vor.

Deshalb die Frage nach dem Hintergrund. Geht das ganze vom AG aus..... Grüsse

K
Kölner

13.07.2007 um 21:39 Uhr

@erisch Ich sehe da durchaus einen kollektivrechtlichen Anspruch: Es hätte rein theoretisch andere AN gegeben, die auch Ihr Volumen an Stunden erhöhen wollte.

K
Kölner

13.07.2007 um 22:29 Uhr

@Immi Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, dass die zwei Ihr Stundenvolumen erhöht bekommen haben und NICHT Ihre persönlichen Bedürfnisse entsprechend gehandelt haben. Sonst macht auch § 9 TzBfG wenig Sinn...

L
Lotte

13.07.2007 um 22:58 Uhr

@all, es könnte auch noch sein, dass Vollzeitkräfte von 38,5 Stunden auf 40 Stunden hochgegangen sind ;-))

Dann wäre das eventuell eine Neueinstellung nach § 99 BetrVG und der BR müsste angehört werden. Interessantes Urteil wurde dazu vor kurzem vom LAG München gesprochen, welches aber noch nicht rechtskräftig ist. Habe es auf der Arbeit, wenn das AZ jemanden interessiert. Ansonsten: In der neuen AiB zu finden.

BT
betriebliche trübung

14.07.2007 um 11:45 Uhr

hallo lotte,

ich hätte es gerne, wenns möglich ist und keine großen umstände machen wird... danke!

E
erisch

15.07.2007 um 22:33 Uhr

Danke erstmal für alle Eure Antworten. Nochmal eine genauere Erklärung. Alle MA haben seit Jahren (seit der Einstellung) das gleiche Stundenvolumen von 80h/Monat. Nun wurde den beiden MA das monatliche Stundenvolumen auf deren Nachfrage hin erhöht. Wir (BR) bahen da prinzipiell nichts dagegen, wollen jedoch wissen, ob diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist und wenn ja warum.

Danke, erisch

K
Kölner

15.07.2007 um 23:04 Uhr

@erisch Im Prinzip ist das natürlich möglich, wenn auch nicht unbedingt (von AG-Seite) immer redlich. Wer sagt denn, dass nicht andere Tz-Beschäftigte die Stunden auch gerne gehabt hätten...

L
Lotte

16.07.2007 um 12:32 Uhr

@all, für alle das Aktenzeichen des recht interessanten Urteils des LAG zur AZverlängerung bei Vollzeitkräften: LAG München, 9 TaBV 127/06 (nicht rechtskräftig)

erisch, hoffe, dass Du mir verzeihst, dass ich etwas vom Thema abgewichen bin.

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