Erstellt am 13.07.2007 um 17:37 Uhr von Immie
@erisch
Wenn ein AN individuell seine Arbeitszeit ändern möchte,
ist es doch in Ordnung.
Oder wie sind die Hintergründe?
Grüsse
Erstellt am 13.07.2007 um 19:01 Uhr von spartacus
Moin,
ja es ist in Ordnung wenn ein AN seine Az verändern möchte.
Der AG muß aber die Zustimmung vom BR holen, schaut mal in den § 87 BtrVg...Beginn und Ende sowie Verteilung der AZ auf die Wochentage....
Erstellt am 13.07.2007 um 19:20 Uhr von Immie
@spartacus
Wenn die Arbeitszeit auf meinen Wunsch hin geändert wird
um meine persönlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen,
liegt doch kein kollektiver Tatbestand vor.
Deshalb die Frage nach dem Hintergrund.
Geht das ganze vom AG aus.....
Grüsse
Erstellt am 13.07.2007 um 19:39 Uhr von Kölner
@erisch
Ich sehe da durchaus einen kollektivrechtlichen Anspruch:
Es hätte rein theoretisch andere AN gegeben, die auch Ihr Volumen an Stunden erhöhen wollte.
Erstellt am 13.07.2007 um 20:29 Uhr von Kölner
@Immi
Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, dass die zwei Ihr Stundenvolumen erhöht bekommen haben und NICHT Ihre persönlichen Bedürfnisse entsprechend gehandelt haben. Sonst macht auch § 9 TzBfG wenig Sinn...
Erstellt am 13.07.2007 um 20:58 Uhr von Lotte
@all,
es könnte auch noch sein, dass Vollzeitkräfte von 38,5 Stunden auf 40 Stunden hochgegangen sind ;-))
Dann wäre das eventuell eine Neueinstellung nach § 99 BetrVG und der BR müsste angehört werden. Interessantes Urteil wurde dazu vor kurzem vom LAG München gesprochen, welches aber noch nicht rechtskräftig ist. Habe es auf der Arbeit, wenn das AZ jemanden interessiert. Ansonsten: In der neuen AiB zu finden.
Erstellt am 14.07.2007 um 09:45 Uhr von betriebliche trübung
hallo lotte,
ich hätte es gerne, wenns möglich ist und keine großen umstände machen wird... danke!
Erstellt am 15.07.2007 um 20:33 Uhr von erisch
Danke erstmal für alle Eure Antworten.
Nochmal eine genauere Erklärung. Alle MA haben seit Jahren (seit der Einstellung) das gleiche Stundenvolumen von 80h/Monat. Nun wurde den beiden MA das monatliche Stundenvolumen auf deren Nachfrage hin erhöht. Wir (BR) bahen da prinzipiell nichts dagegen, wollen jedoch wissen, ob diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist und wenn ja warum.
Danke, erisch
Erstellt am 15.07.2007 um 21:04 Uhr von Kölner
@erisch
Im Prinzip ist das natürlich möglich, wenn auch nicht unbedingt (von AG-Seite) immer redlich. Wer sagt denn, dass nicht andere Tz-Beschäftigte die Stunden auch gerne gehabt hätten...
Erstellt am 16.07.2007 um 10:32 Uhr von Lotte
@all,
für alle das Aktenzeichen des recht interessanten Urteils des LAG zur AZverlängerung bei Vollzeitkräften: LAG München, 9 TaBV 127/06 (nicht rechtskräftig)
erisch,
hoffe, dass Du mir verzeihst, dass ich etwas vom Thema abgewichen bin.