Betriebsstätte 140km von uns entfernt - Sind wir als BR auch für diese Kollegen zuständig?
Hallo,
wir haben eine neue Betriebsstätte mit ca. 10 Mitarbeitern, die keinen BR hat. Aber alle Organisationen (Finanz, Personal, Einkauf, Sales, usw....) laufen über uns. Der Betrieb ist ca. 140km von uns entfernt. Sind wir als BR auch für diese Kollegen zuständig?
Danke.
Community-Antworten (3)
13.07.2007 um 15:58 Uhr
Hallo frabam Die Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 BetrVG, Ihr sein zuständig, wenn in dieser Betriebsstätte keine eigenständige Struktur vorhanden ist, also vom Hauptbetrieb abhängig und keinen eigenständige "Leitungsapparat" hat. Aber es kommt auf den Einzelfall an.
13.07.2007 um 16:22 Uhr
@Konrad: Im § 4 (1) steht ein ODER zwischen Punkt 1 und 2. Und 140 km könnte man durchaus als "räumlich weit entfernt" betrachten. Und wenn sie 5 aktiv / 3 passiv Wahlberechtigte haben (Voraussetzungen des §1 (1) erfüllt), gilt nach §4 (1) Satz 1 iVm §1 BetrVG was..?
@frabam: Was wollen denn die Kollegen im Zweigbetrieb? Wenn sie keinen eigenen BR wollen, steht in §4 (1) Sätze 2ff, wann der BR im Hauptbetrieb sie vertreten darf. Gibts für die Frage einen konkreten Anlass?
14.07.2007 um 13:11 Uhr
Ob ein Betriebsteil räumlich weit entfernt ist kommt nicht allein auf die räumliche Entfernung an. Es ist vielmehr zu beachten ob eine ordnungsgemäße Betreuung durch den BR möglich ist. So kann es sein, dass ein Betriebsteil bei einer tatsächlichen Entfernung von 90 km mit schneller Verkehrsanbindung, als NICHT weit entfernt anzusehen ist; ein anderer Betriebsteil, dass tatsächlich nur 50 km entfernt ,mit einer schlechten Verkehrsanbindung als räumlich weit entfernt anzusehen ist. Aber bei 140 Km wird man schon von einer räumlich weiten Entfernung sprechen könne.
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