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Freistellung GBR-Mitglied?

H
hennessy
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Fa. mit ca. 80 Filialen Deutschlandweit.

9 Filialen davon sind mit einem Betriebsrat organisiert.

Vor ca. 2 Jahren haben wir einen GBR gegründet.

Meine Kollegen vom GBR sind jetzt an mich herangetreten ich soll den Vorsitz übernehmen.

Da die ganze Geschichte eigentlich nicht weiter vorankommt wollte ich mich schon intensiver mit diesn ganzen Gebiet befassen.

Meiner meinung nach müssen wir viel mehr in den nicht organiesierten Filialen tätig sein.

Können wir den Beschluss fassen ein GBR-Mitglied freizustellen um die ganze GBR-Arbeit zu erledigen?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B

13.07.2007 um 13:31 Uhr

Eine Freistellung für den GBR ist im BetrVG nicht vorgesehen, wie im §38 BetrVG.

Es ist aber legitim nach §37 Abs.2 BetrVG zur Erfüllung der GBR- Aufgaben die vorrübergehende Freistellung von der beruflichen Tätigkeit zu nutzen.

I
Immie

13.07.2007 um 13:46 Uhr

@hennessy §51 BetrVG- §38 Abs 2 BetrVG gilt nicht für die Freistellung von GesBR Mitgl. Es gibt keine Mindestfreistellung. Über die Generalklausel des §37 Abs2 kann der GesBR jedoch die Freistellung eines oder mehrerer Mitgl. beanspruchen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgabendes des GesBR erforderlich ist. Freiwillige Absprachen zwischenAG und GesBR sind zulässig. Das heißt wohl, das ihr die Notwendigkeit einer Freistellung begründen müßt, wie bei einer zusätzlichen Freistellung im BR. Denke ich. Grüsse

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