Freistellung GBR-Mitglied?
Wir sind eine Fa. mit ca. 80 Filialen Deutschlandweit.
9 Filialen davon sind mit einem Betriebsrat organisiert.
Vor ca. 2 Jahren haben wir einen GBR gegründet.
Meine Kollegen vom GBR sind jetzt an mich herangetreten ich soll den Vorsitz übernehmen.
Da die ganze Geschichte eigentlich nicht weiter vorankommt wollte ich mich schon intensiver mit diesn ganzen Gebiet befassen.
Meiner meinung nach müssen wir viel mehr in den nicht organiesierten Filialen tätig sein.
Können wir den Beschluss fassen ein GBR-Mitglied freizustellen um die ganze GBR-Arbeit zu erledigen?
Community-Antworten (2)
13.07.2007 um 13:31 Uhr
Eine Freistellung für den GBR ist im BetrVG nicht vorgesehen, wie im §38 BetrVG.
Es ist aber legitim nach §37 Abs.2 BetrVG zur Erfüllung der GBR- Aufgaben die vorrübergehende Freistellung von der beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
13.07.2007 um 13:46 Uhr
@hennessy §51 BetrVG- §38 Abs 2 BetrVG gilt nicht für die Freistellung von GesBR Mitgl. Es gibt keine Mindestfreistellung. Über die Generalklausel des §37 Abs2 kann der GesBR jedoch die Freistellung eines oder mehrerer Mitgl. beanspruchen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgabendes des GesBR erforderlich ist. Freiwillige Absprachen zwischenAG und GesBR sind zulässig. Das heißt wohl, das ihr die Notwendigkeit einer Freistellung begründen müßt, wie bei einer zusätzlichen Freistellung im BR. Denke ich. Grüsse
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge