Erstellt am 13.07.2007 um 09:55 Uhr von ego112
Hallo GBRSHGTZRIOP,
wenn Ihr einen Beschluss benötigt der Hieb Und Stichfest ist könnt Ihr ihn mit Euren Worten formulieren oder dieses Eurem RA überlassen.
Gruß ego112
Erstellt am 13.07.2007 um 10:28 Uhr von stiftung
Sehr geehrter ......
Zu folgendem Problem benötigen wir eine externe Rechtshilfe.
Der BR hat in seiner Sitzung vom .. deshalb gemäß & 42,1 HPVG / § 40 BETRVG beschlossen, Herrrn RA .... um seine Beratung zu bitten.
Eine interne rechtliche Beratung war nicht möglich.
Wir beantragen die Kostenübernahme.
Erstellt am 13.07.2007 um 11:14 Uhr von Petrus
Vorsicht! Ihr seid gerade im falschen Paragraphen!
Wenn es lediglich um eine Beratung geht, gilt §80 (3) BetrVG. Ihr müsst euch also vorher mit dem Arbeitgeber einigen, dass diese z.B. 30 min oder 1 h bezahlt. Bei einer umfassenden Beratung gibt es auch noch andere Varianten.
Ein wenig anders ist die Lage, wenn ihr vor Gericht gehen wollt - hier greift dann der § 40. Hier beschließt ihr dann, den RA R.Echt mit der gerichtlichen Durchsetzung des entspr. Sachverhalts. Ein gute Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft euch da vorab bei der Formulierung.