Abteilungen werden zusammengelegt
Hallo,
nehmen wir an, dass zwei Abteilungen zu einer zusammengelegt werden im Betrieb. Die Abteilung Y ist spezialisiert auf technische Bereiche die Abteilung X auf Callcenterfunktion. Die Abteilung X hat insgesamt 10 Mitarbeiter von der Umstrukturierung sind allerdings nur zwei Mitarbeiter direkt betroffen . Die Abteilung Y hat 10 Mitarbeiter. Besteht eine Möglichkeit einen Sozialplan für zwei Mitarbeiter der Abteilung X zu erstellen?
Community-Antworten (1)
02.03.2019 um 22:23 Uhr
Die Möglichkeit besteht natürlich immer. Einen rechtlichen Anspruch gibt es dafür aber nicht unbedingt.
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