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Abteilungen werden zusammengelegt

NA
Nikitia Algare
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo,

nehmen wir an, dass zwei Abteilungen zu einer zusammengelegt werden im Betrieb. Die Abteilung Y ist spezialisiert auf technische Bereiche die Abteilung X auf Callcenterfunktion. Die Abteilung X hat insgesamt 10 Mitarbeiter von der Umstrukturierung sind allerdings nur zwei Mitarbeiter direkt betroffen . Die Abteilung Y hat 10 Mitarbeiter. Besteht eine Möglichkeit einen Sozialplan für zwei Mitarbeiter der Abteilung X zu erstellen?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

02.03.2019 um 22:23 Uhr

Die Möglichkeit besteht natürlich immer. Einen rechtlichen Anspruch gibt es dafür aber nicht unbedingt.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__111.html

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112.html

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