Erstellt am 12.07.2007 um 10:44 Uhr von Frank B
Verstösst gegen das Grundgesetz!
Art. 3 [Gleichheitssatz] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Erstellt am 12.07.2007 um 11:15 Uhr von Der Anpassungswillige
@ Frank B ,
das greift hier überhaupt nicht !
Es liesse sich sogar hier die Diskussion über den Anpassungswillen von ausländischen Mitbürger einbringen !
Erstellt am 12.07.2007 um 11:48 Uhr von Petrus
Aussprechen darf der AL viel. Als BR lese ich mir dann §75 BetrVG inklusive Kommentierung durch und weise den AL in seine Grenzen.
Falls der AL sich uneinsichtig zeigt, dummerweise aber Arbeitnehmer iSv §5 BetrVG ist, zeige ich ihm den § 104.
Ansonsten bietet sich noch §23(3) an (Unterlassung des Mithörens von Telefonaten, Duldung von Privatgesprächen in Fremdsprachen)
Erstellt am 12.07.2007 um 12:01 Uhr von Kölner
@all
...darf man eine andere Sprache als die deutsche in einem deutschen Unternehmen verbieten, oder nicht?
Erstellt am 12.07.2007 um 12:10 Uhr von Frank B
@Kölner
Es ist in deutschen Unternehmen auch üblich in englisch (nicht denglisch) zu kommunizieren! Z.B. SAP ...
Menschenrechte? Art.1 des GG?
Erstellt am 12.07.2007 um 12:31 Uhr von Der Anpassungswillige
@ Frank B,
wenn es die Unternehmensstruktur erfordert, spricht man eine andere Sprache-- aber nicht bei Privatgesprächen !
Und erst recht nicht, wenn man aufgefordert worden ist , es zu unterlassen !
Bei diesen Beiträgen sieht man die Bestätigung, das sich unsere ausländischen Mitbürger immer mehr herausnehmen !
Der Arb.Geber hat über sein Hausrecht die Möglichkeit, die Unternehmenssprache festzulegen !
Erstellt am 12.07.2007 um 12:51 Uhr von kandesbutzler
wenn der gegenüber nur russisch spricht dann ist diese forderung wohl haltlos !
des weiteren ist wenn privat gespräche erlaubt sind das auch privat zeit / pause von der arbeit / arbeitsunterbrechung
was der MA in dieser zeit macht hat hat der AG nur sehr eingeschränkt zu beschneiden
Erstellt am 12.07.2007 um 12:58 Uhr von RolfH
Auch widerspricht dies auch dem AGG. Allein das reicht aus um den AG in diesem Fall zu widerlegen!
Erstellt am 12.07.2007 um 13:01 Uhr von Pirat
@ Frank B,
...Bei diesen Beiträgen sieht man die Bestätigung, das sich unsere ausländischen Mitbürger immer mehr herausnehmen !........
Dass sollte jetzt aber nicht Ausländerfeindlich sein oder?????????
Erstellt am 12.07.2007 um 13:06 Uhr von RolfH
Hallo pirat,
Du meinst wohl nicht Frank B sondern den Anpassungswilligen - und der hat schon den richtigen Namen!? AG-Anpassung oder?
Erstellt am 12.07.2007 um 13:51 Uhr von khel
Hallo an alle, die meinen, ausländischen Mitbürgern mangelnden "Anpassungswillen" unterstellen zu müssen!
Vielleicht hilft Euch ja ein kleines, gar nicht mal an den Haaren herbeigezogenes Gedankenspiel, um die Situation zu erfassen. Ich nehme meine Person mal als Beispiel:
Mit meinen Englischkenntnissen halte ich es für möglich, irgendwann auch mal in London, New York oder Sydney (um mal 3 Städte wahllos rauszugreifen) zu arbeiten. Dort lerne ich andere Deutsche kennen. Da mir mein Arbeitgeber erlaubt, von der Firma aus Privatgespräche zu führen, nutze ich diese Möglichkeit, um mich mit meinen deutschen Bekannten kurzfristig für den Abend zu verabreden.
Nun ratet mal, in welcher Sprache ich das machen würde. Tipp: es ist *nicht* Englisch!
Sollte mein Chef mir dann verbieten wollen, während meiner *Privat*-Gespräche deutsch zu reden, weil ich evtl. über ihn lästern oder Firmengeheimnisse ausplaudern könnte, so weise ich ihn darauf hin, dass es eine Unschuldsvermutung gibt und er somit in der Pflicht steht, mir ein Fehlverhalten nachzuweisen (korrigiert mich bitte, wenn diese im angelsächsischen Kulturkreis abgeschafft wurde, ich will es mal nicht hoffen).
Soweit mein Senf zu dieser Thematik. Die exakte juristische Bewertung überlasse ich den Fachleuten.
Erstellt am 12.07.2007 um 14:34 Uhr von Wolfgang S
"... so weise ich ihn darauf hin, dass es eine Unschuldsvermutung gibt und er somit in der Pflicht steht, mir ein Fehlverhalten nachzuweisen (korrigiert mich bitte, wenn diese im angelsächsischen Kulturkreis abgeschafft wurde, ich will es mal nicht hoffen)."
Bezüglich der drei von Ihnen genannten Städte kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
In London (Stichwort CCTV) und New York (Stichwort GTMO) ist die Unschuldsvermutung schon seit langem abgeschafft.
In Sydney, Bundestaats-Hauptstadt in einem Staat welcher von Verbrechern bevölkert wurde, macht der Begriff "Unschuldsvermutung" per se keinen Sinn.
Die Fortschritte in Deutschland sind unübersehbar.
Erstellt am 12.07.2007 um 14:37 Uhr von betriebsratten
Hat zwar nix mit dem Betrieb zu tun.....aber auch da gehts ja manchmal zu wie im Kindergarten. Und in Dietzenbacher (Kreisstadt des LK Offenbach) Kindergärten wurde verfügt, dass Kinder und Betreuer ausschliesslich DEUTSCH sprechen.....
Quelle:
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E084DCCE6C80843E9A0BE259F185B3648~ATpl~Ecommon~Scontent.html
09. Oktober 2006
Der Beschluß der Dietzenbacher Stadtverordneten, daß in Kitas nur noch Deutsch als Umgangssprache dienen soll und die Einrichtungen mit Flagge und Foto des Bundespräsidenten ausgestattet werden sollen....
Erstellt am 12.07.2007 um 14:42 Uhr von Jogie
Hallo,
da der AG sowieso bei privaten Telefonaten nicht mithören darf, dürften ihn auch auf deutsch ausgesprochene Beleidigungen ect. niemals erreichen. Somit kann er dies aus diesem Grund nicht verbeiten. Und somit weiß er auch nicht, das der MA russisch spricht.
Erstellt am 12.07.2007 um 15:19 Uhr von khel
@Jogie:
mehr braucht man im Prinzip wirklich nicht zu sagen :-)
*off-topic Anfang*
@Wolfgang S:
"In Sydney, Bundestaats-Hauptstadt in einem Staat welcher von Verbrechern bevölkert wurde, macht der Begriff "Unschuldsvermutung" per se keinen Sinn."
???
Mir ist zwar bewusst, dass Australien anfänglich eine Sträflingskolonie war. Aber sind deswegen alle Nachkommen dieser Sträflinge jetzt ebenfalls Sträflinge, welche nach Knastregeln zu leben haben?
*off-topic Ende*
Gruß
khel
Erstellt am 12.07.2007 um 15:31 Uhr von frido
Das AGG muss ja für vieles herhalten. Aber eine Benachteiligung sehe ich hier in der Anweisung noch nicht. Das heißt aber nicht im gleichen Augenblick, dass das zulässig ist :-)
Ich würde hier eher die Frage der Ordnung des Betriebes in der Vordergrund rücken. Und ich bin mir sicher das der AG spätestens im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens hinten herunterfallen würde. Es gibt schließlich keine tatsächliche Notwendigkeit für eine solche Anweisung.
Erstellt am 12.07.2007 um 16:00 Uhr von Lotte
@all,
also ich seh das ganz pragmatisch
a) der AG erlaubt Privatgespräche, dann sind es, wie der Name schon sagt "private" Gespräche
und es gilt das was Jogie sagt
b) der AG verbietet Privatgespräche, dann stellt sich die Frage nicht.
Erstellt am 12.07.2007 um 16:36 Uhr von Saftpresse
@ Wolfgang S.
Mit solchen Äusserungen über Australier sollte man schon etwas vorsichtig sein, vor allem dann wenn man keine Ahnung hat.
Dann kann man ja auch gleich verallgemeinern das bedingt durch die Geschichte Deutschlands alle Nazis sind.
Erstellt am 13.07.2007 um 06:58 Uhr von Miparix
Schon mal daran gedacht, dass der private Gesprächspartner vielleicht gar kein Deutsch spricht? Man schaue nur in die heutige Tageszeitung, dann erfähr man, dass es viele Mitbürger in Deutschland gibt, die gar kein Deutsch sprechen können (Ich meine in diesem Fall aber nicht die Hessen, Sachsen oder Bayern... :-) ). Wie soll ein Russlanddeutscher, dessen Lebenspartner kein Deutsch spricht erfahren, dass man zwei Überstunden machen muss oder was man noch schnell unterwegs aus dem Supermarkt mitbringen soll?
Fakt ist, dass diese Problematik nun mal da ist, ohne dass es eine perfekte Lösung gibt. Der AG sollte nicht so misstrauisch sein und der AN sollte versuchen Rücksicht auf die Kollegen zu nehmen und versuchen aus Höflichkeit deutsch zu sprechen. Ein Verbot ist nicht gerade motivierend.
Die Arbeitgeber suchen ständig Mitarbeiter, die Mehrsprachig sind, weil sie davon eventuell provitieten (Auslandskontakte), also sollten sie sich nicht wundern, wenn der ein oder andere auch Privat seine Sprachkenntnisse anwendet.