Hallo, in unserer Einrichtung erfolgt die Abrechnung der privat geführten Telefongespräche der Mitarbeiter über PIN-Nummern. Privatgespräche werden über Datenträger in das Gehaltsprojekt eingegeben und die Gebühren über das Gehalt abgerechnet.
Die Telefongebühren sollen nun auf 15ct je Einheit angehoben werden. Ist diese Erhöhung zustimmungspflichtig und wenn ja, welchen Paragraphen BetrVG berührt das?

Liebe Grüßen und vielen Dank im Voraus!

Sandra