Erhöhung der Telefongebühren für Privatgespräche - zustimmungspflichtig?
Hallo, in unserer Einrichtung erfolgt die Abrechnung der privat geführten Telefongespräche der Mitarbeiter über PIN-Nummern. Privatgespräche werden über Datenträger in das Gehaltsprojekt eingegeben und die Gebühren über das Gehalt abgerechnet. Die Telefongebühren sollen nun auf 15ct je Einheit angehoben werden. Ist diese Erhöhung zustimmungspflichtig und wenn ja, welchen Paragraphen BetrVG berührt das?
Liebe Grüßen und vielen Dank im Voraus!
Sandra
Community-Antworten (3)
15.11.2006 um 10:19 Uhr
Hallo Sanny,
dies fällt unter das MBR nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 " Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb"
siehe dazu auch im Fitting § 87 RN 71
MfG Angi1
15.11.2006 um 10:32 Uhr
Vielen Dank. Was genau steht im Fitting § 87 RN 71. Ich hab leider nicht die entsprechenden Unterlagen.
Sandra
15.11.2006 um 10:35 Uhr
.... hat sich schon erledigt. :) Ich stand eben ein wenig auf der Leitung :)
Sorry und schönen Tag noch :)
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