Erstellt am 01.03.2019 um 12:56 Uhr von HamburgerHecht
"Zuständig" seit ihr für diese Mitarbeitern natürlich bis zum offiziellen Ende ihrer Beschäftigung.
Allerdings kommt es darauf an, für was sie sich denn an euch wendet.
Da die Kündigung wohl schon ausgesprochen ist, kann an dieser Situation der BR wohl auch nichts mehr ausrichten und ggf. wird hier dann die Arbeitsgerichtbarkeit entscheiden müssen.
Vor Gericht ist klar die Mitarbeiterin bzw. ihr Anwalt zuständig - da ist der BR raus.
Erstellt am 01.03.2019 um 22:07 Uhr von Giftzwerg
Welchen Vertrauensbruch hat sie denn begangen und wie hat der BR auf die Anhörung zur Kündigung des AG reagiert ?