Mitarbeiter bis zur Kündigung frei gestellt
Eine Mitarbeiterin ist bis 30.06.19 noch angestellt; aufgrund Vertrauensbruch ist sie aber bis zur endgültigen Kündigung freigestellt.
Frage: sind wir vom Betriebsrat noch für sie zuständig? Sie korrespondiert nur mit Anwalt der Geschäftsleitung; wendet sich aber immer wieder an uns
Community-Antworten (2)
01.03.2019 um 13:56 Uhr
"Zuständig" seit ihr für diese Mitarbeitern natürlich bis zum offiziellen Ende ihrer Beschäftigung. Allerdings kommt es darauf an, für was sie sich denn an euch wendet.
Da die Kündigung wohl schon ausgesprochen ist, kann an dieser Situation der BR wohl auch nichts mehr ausrichten und ggf. wird hier dann die Arbeitsgerichtbarkeit entscheiden müssen.
Vor Gericht ist klar die Mitarbeiterin bzw. ihr Anwalt zuständig - da ist der BR raus.
01.03.2019 um 23:07 Uhr
Welchen Vertrauensbruch hat sie denn begangen und wie hat der BR auf die Anhörung zur Kündigung des AG reagiert ?
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