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Mitbestimmung bei Dienstplanregelungen in Tendenzunternehmen?

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glori
Jan 2018 bearbeitet

Dienstpläne in Tendenzunternehmen, ist der BR mitbestimmungspflichtig? Wenn ja, wie geht man vor? Es hat noch niemand eine Schulung dazu erhalten und jetzt haben wir die Dienstplanregelung einer Außenstelle vorliegen, über die wir entscheiden sollen, aber wovon wir eigentlich gar keine Ahnung haben.

5.862020

Community-Antworten (20)

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Miezi21

11.07.2007 um 22:11 Uhr

Hallo,

Dienstpläne (wer, wann, wo arbeitet) sind voll mitbestimmungspflichtig.

Wie geht man vor? Ich weiß ja nicht, wie das bei euch geregelt ist. Bei uns müssen wir vor allem darauf achten, das genügend Personal da ist, das keiner zu lange hintereinander arbeitet (Tage), das alle auf ihre Stunden kommen, ob der Urlaub berücksichtigt wurde, usw.

Miezi21

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glori

11.07.2007 um 22:30 Uhr

hm, danke miezi für die Antwort.... tja, bekommt ihr dann die fertig geschriebenen Dienstpläne vorgelegt oder bekommt ihr eine allgemein gefasste Regelung, die dann für die Dienstpläne gelten soll? Wir haben so etwas wie folgend erhalten: Meine Frage... versteht ihr das? Kann nach dieser Regelung eine Entscheidung für einen Dienstplan treffen?

es geht um Früh- und Spätdienst einer Küche...

Im Gegensatz zu 10 Tagen Arbeit am Stück bei Vollzeit (wie bisher) gibt es jetzt nach 3 bzw. 7 Tagen an denen gearbeitet wurde, 2 Tage frei. Dazu gibt es einen Dienstplan in dem jeder AN aufgeführt wird und der ausgedruckt aushängt. Wochenendarbeitszeiten werden flexibel gehandhabt. Hier teilen sich die AN nach Bedarf selbst ein. An Sonn- und Feiertagen soll es Brunch geben. Dann muß der Dienstbeginn entsprechend nach vorne verschoben werden. Möchte ein AN Urlaub nehmen, so sind soviel Tage zu beantragen, wie in der oder den gewünschten Wochen, die Arbeitszeit eingeteilt wurde, also 3 oder 7 Tage. Zu jedem AN wird eine Monatsarbeitszeit ausgewiesen, diese wird bei 20, 30 und 38,5 Std-Kräften für jeden Monat neu berechnet. Am Ende des Monats müssen diese Stunden abgeleistet sein und es spielt keine Rolle mehr, wer sich wann frei genommen hat oder wer wann früher gegangen ist, wenn am Ende die Summe stimmt. Den 30 Stunden-Kräften ist mittwochs von 10:00 bis 18:00 Uhr ein Zwischendienst eingerichtet worden, der aber nur greift, wenn die Frühdienstgruppe ausreichend besetzt ist.

L
Lotte

11.07.2007 um 22:38 Uhr

glori, wer hat denn diese Regeln aufgestellt?

G
glori

11.07.2007 um 22:42 Uhr

tjaaaaaaaaaaaa, lt. Aussage der Vorgesetzten wurden diese Regeln ausgearbeitet von den AN in Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten, da sie die bisherigen Regeln nicht mehr aufrecht erhalten wollten.

L
Lotte

11.07.2007 um 23:02 Uhr

glori, dann legt man sie Euch jetzt vor, damit Ihr diesen Regeln zustimmt?

Holt Euch doch mal die zuständige Leitung in die BR-Sitzung, damit sie Euch die Regeln erklärt und befragt die betroffenen AN.

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Miezi21

11.07.2007 um 23:06 Uhr

Hm, also wir bekommen die fertig ausgefüllten Dienstpläne vorgelgt. Denn das erstellen (Personalplanung) usw ist AG-Sache.

Wir kontrollieren dann nur noch mal ob das was sich der AG da ausgedacht hat auch so geht. Manchmal hat er auch ne Frage oder ein Problemchen dabei, dann helfen wir auch mal und machen ihm einen Vorschlag (vertrauensvollen Zusammenarbeit). Er hat auch schon versucht, uns die Pläne schreiben zu lassen - da hat er sie postwendend zurück bekommen mit dem Hinweis, das er uns die Pläne gerne wieder vorlegen kann, wenn sie ausgereift sind.

Zu euren Schichten: Das ist bei uns ähnlich 7 Tage arbeiten, 2 Tage frei, 3 Tage arbeiten, 2 Tage frei -funktioniert sehr gut.

Bei unserem Dienstplan ist auch jeder AN aufgeführt mit den Tagen wann er arbeiten muß und die Stundenzahl für den jeweiligen Tag. Das mit dem Urlaub ist klar, wenn ich wann frei haben will wo ich arbeiten müßte, muß ich urlaub einreichen. Das gleicht sich ja aber wieder aus.

Wie das mit der Freieinteilbaren Zeit ist, das kann ich dir nicht sagen.

G
glori

11.07.2007 um 23:10 Uhr

ja, genau, diesen Regeln sollen wir zustimmen, nicht den Dienstplänen ;-) ja das werden wir wohl tun müssen

G
glori

11.07.2007 um 23:14 Uhr

@miezie wieviel im Voraus werden bei euch denn die Dienstpläne fertiggestellt? Ich frage nur, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das so problemlos läuft, die Pläne werden erstellt, dem BR vorgelegt, dann hat der vielleicht erst in 14 Tagen wieder Sitzung, fasst dann einen Beschluss usw......... das kann sich ja ewig hinziehen.

M
Miezi21

11.07.2007 um 23:20 Uhr

Also wir haben jede Woche Sitzung (es sei denn es ist wirklich mal nichts weiter - dann fällt auch mal aus) Da wir nur ein ganz kleiner Betrieb mit 12 AN sind, ist da auch nicht so viel zu gucken. Ich bestehe auf 3 Wochen vor Gültigkeit - Vorlage beim BR und 2 Wochen vor Gültigkeit sollte der Plan für alle sichtbar hängen (so hat jeder genug zeit sich drauf einzustellen wann er arbeiten muß (vorallem während Urlaubszeit).

P.S. unser AG will auch gerade die Dienstpläne komplett ändern - seinem "ersten Entwurf" haben wir (ich) abgelehnt. Er will ihn trotzdem so aushängen. Bin schon gespannt wann und ob er hängt (der kommt so wieder ab. :-) )

L
Lotte

11.07.2007 um 23:25 Uhr

glori, in diesen Regeln sind einige Dinge versteckt, die die MBR des BR berühren. Ihr solltet das nochmal genau auseinanderklamüsern. In etwa so:

Im Gegensatz zu 10 Tagen Arbeit am Stück bei Vollzeit (wie bisher) gibt es jetzt nach 3 bzw. 7 Tagen an denen gearbeitet wurde, 2 Tage frei. = Veränderung der Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage. § 87 (1) 2. BetrVG

usw.

Wurdet Ihr eigentlich vorher um Zustimmung gebeten oder wird es schon praktiziert? Vielleicht solltet Ihr mal über ein BV nachdenken in der dies alles geregelt wird und auch wie frühzeitig DP auszuhängen sind?

G
glori

11.07.2007 um 23:42 Uhr

@Lotte oh gut dass du mich darauf aufmerksam machst, dankeschön :-) nein, es wird noch nicht praktiziert, wir sollen jetzt darüber entscheiden. Im Moment stürzt alles auf uns ein, wir haben so viele Themen am laufen, da sich alles neu regelt... ich glaube nicht, dass die GF momentan gewillt ist, auch nur irgendwas mit uns zu verhandeln schnief sicherlich wäre eine BV dazu das Sinnvollste, das seh ich auch so, nur habe ich davon noch zu wenig Ahnung, bin neue BRV und neu im BR... etwas überfordert :-)

M
Miezi21

11.07.2007 um 23:53 Uhr

ich kenn das, ist bei uns genauso.

Kleiner Tip: -nicht so viel auf einmal anfangen -schreib dir für dich auf, was gerade am laufen ist, was geklärt ist, und was dir noch einfällt (was demnächst geklärt werden soll).

  • setz Prioritäten, nicht alles muß von heute auf morgen fertig sein. Arbeite dann einfach Schritt für Schritt deine Liste ab.
    Das schlimmst was dir passieren kann ist, das du den Überblick verlierst.

Ich kann gut nachvollziehen was da bei euch los ist. Ist bei uns momentan genauso. Bin auch erst seit Mai Br (der erste im Betrieb) und es gibt viel zu tun (die GL ist auch nicht sehr einsichtig und erfreut auf einmal einen BR vor der Nase zu haben - schon gar nicht wenn der Chef seit 34 Jahren im Stadtrat sitzt und der BR ne 24 jährige "Göre" ist) :-)

Kopf hoch, das wird schon!

L
Lotte

11.07.2007 um 23:53 Uhr

glori, eine BV dazu wäre erzwingbar, da sie die MBR des §87 betrifft. Der AG würde schnell wollen, wenn Ihr wollt und bei Unwillen des AG eine Einigungsstelle einschaltet. Aber auch ohne Einigungsstelle hättet Ihr ein Druckmittel: viele der neuen Regeln darf er ohne Eure Zustimmung gar nicht umsetzen.

G
glori

12.07.2007 um 00:05 Uhr

@ Lotte oh oh das hätt ich nicht gedacht.... ist das tatsächlich so? Interessant!!

@ Miezi tausend Dank für deinen Zuspruch, das habe ich heute mal richtig gebraucht, ich war schon völlig kraftlos :-( Ich hab mir auch heute eine Liste gemacht... ich trau mich gar nicht, da noch drauf zu schauen... aber erstmal muss ich die Grundlagen für alles bauen... das heißt, Büro, Freistellung, Einstellung der BR-Mitglieder und dann kann alles losgehen....nur fragt da halt niemand nach wenn Fristen einzuhalten sind....ich will eben auch nicht jetzt aus Zeitdruck bei Dingen zustimmen, denen ich eigentlich sonst mit klarem Kopf nicht zustimmen würde verstehst du?

M
Miezi21

12.07.2007 um 00:15 Uhr

Deswegen ganz ruhig, ohne eure Zustimmung kann er den Dienstplan nicht ändern. Und wenn du ein paar Tage dafür brauchst ist das auch ok. Nur keine Hektik, wirst sehen, wenn du was vom Chef willst, hat er das auch nicht innerhalb von paar Tagen fertig, der wird sich auch Zeit lassen. Das Recht steht dir auch zu. :-) Schon deine Nerven, die brauchst du noch!

Koll. Grüße

Miezi21

L
Lotte

12.07.2007 um 00:29 Uhr

glori, leider ist es nicht immer so, dass der AG die MBR des BR auch wahrt. Dann werden Dinge umgesetzt, die er so gar nicht umsetzen darf.

Aber auch da hilft Miezis Rat: Ruhe bewahren und die nächsten Schritte in Ruhe überlegen. Wünsche Euch viel Glück

K
Kölner

12.07.2007 um 00:59 Uhr

@glori Unter uns: Tendenzträger zu sein, bedeutet nicht, die MBR's an Eingangstür abzugeben. Wenn man Däubler folgt, so sind auch nur Einschränkungen hinsichtlich des § 99 und 106 ff. BetrVG zu sehen - alles andere ist Kriegsgeheul des AG's.

Frage: Seid Ihr durch ein Feststellungsurteil ein Tendenzunternehmen geworden?

G
glori

12.07.2007 um 08:10 Uhr

@kölner nein, leider nicht, wir sind eine werkstatt für beh... und unser chef hatte uns "geschrieben" dass wir eines sind und deshalb keinen WA einberufen können... der damalige BRV war dann damit "einverstanden" und hätte niemals ein verfahren dementsprechend angestrebt. auch die meisten BR-Mitglieder waren auf dem standpunkt.. ;-) jetzt ist alles neu und wir müssen schauen, was wir so durchkriegen und wie wir am besten anfangen. ich bin ja froh, dass wir jetzt endlich mal ein paar bücher kaufen konnten, um uns etwas schlau zu machen. alles andere folgt nun. chef tobt, belegschaft ist irritiert, teile des BR immernoch nicht aufgewacht :-) also das ganz normale chaos....

K
Kölner

12.07.2007 um 10:09 Uhr

@glori Also tobt bei Euch faktisch gesehen der ganz normale Wahnsinn. Dreht den Spiess um und behauptet, dass ihr kein Tendezunternehmen seid. Fertig. Alle Rechte des BR solltet ihr einfordern und notfalls muss man ein Gericht bemühen, diese Rechte zu bekommen. Da würde sich zeigen, wie die das sehen...

...achja: Nicht alle AN sind Tendenzträger.

G
glori

12.07.2007 um 12:18 Uhr

@Kölner ja :-) so kann man das sehen.... ICH weiß dass nicht alle AN Tendenzträger sind und ICH weiß auch, dass man das alles einfordern kann und sollte.... "mein" BR befindet sich aber z. T. noch im Dornröschenschlaf und dämmert so vor sich hin verstehst du... das ist mein Problem und, dass wir wie gesagt nicht alles auf einmal machen können und dass jetzt Urlaubszeit ist und somit vieles liegenbleiben MUSS...

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