Hallo !

Wir sind auf dem Weg ein "rauchfreies Krankenhaus zu werden ! Das Personal darf nur noch in den "Keller" zum Rauchen gehen. Unser Problem ist allerdings, dass der Nachtdienst alleine ist, und eine Ausnahmeregelung getroffen wurde. Der Nachtdienst darf auch weiterhin auf dem Stationsbalkon rauchen, weil ansonsten die Station unbeaufsichtigt wäre. Darf man diese Ausnahmeregelung machen? (Gleichbehandlungsgrundsatz). Man sollte auch bedenken, dass es auch in den anderen Schichten nicht bmöglich ist in den "Keller" zu gehen. Die Mitarbeiter verzichten im Nachtdienst somit auf eine Pause.

Danke im voraus!