Gleichbehandlungsgrundsatz !
Hallo !
Wir sind auf dem Weg ein "rauchfreies Krankenhaus zu werden ! Das Personal darf nur noch in den "Keller" zum Rauchen gehen. Unser Problem ist allerdings, dass der Nachtdienst alleine ist, und eine Ausnahmeregelung getroffen wurde. Der Nachtdienst darf auch weiterhin auf dem Stationsbalkon rauchen, weil ansonsten die Station unbeaufsichtigt wäre. Darf man diese Ausnahmeregelung machen? (Gleichbehandlungsgrundsatz). Man sollte auch bedenken, dass es auch in den anderen Schichten nicht bmöglich ist in den "Keller" zu gehen. Die Mitarbeiter verzichten im Nachtdienst somit auf eine Pause.
Danke im voraus!
Community-Antworten (1)
29.04.2009 um 11:20 Uhr
Das ist schwer zu beantworten. Ich weis ja nicht, welche Auflagen bei euch gelten, was die Reaktionszeit betrifft. Als BR würde ich schon versuchen die Balkonlösung für alle Schichten zu erreichen. Denn es ist wohl auch für den Betrieb sinnvoll, die Leute nicht ewig weit durchs Haus laufen zu lassen. Wenn dort geeignete Ascher stehen und der Brandschutz nichts dagegen hat, der Piepser Empfang hat und somit die Erreichbarkeit gegeben ist, wäre das doch die beste Lösung und hält auch die Motivation der Belegschaft hoch.
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