wir haben bei uns Mehrheitswahl. Nun steht ein Wahlbewerber auf der Liste, der (weil im Urlaub in der Türkei) seine Unterschrift heute per Fax nachgereicht hat.
Laut Auskunft eines Gewerkschaftsvertreters, der vom Wahlvorstand in diesem Fall um Hilfe gebeten wurde, wäre das okay.
Nun läuft die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen heute 24.00 Uhe aus. Daher habe ich (Vors. des WV) noch einmal im Internet usw. "schlau" gemacht, und dabei festgestellt, daß die Unterschrift per Fax ungültig ist.
Ich habe keine Ahnung, was nun passiert - da die Stützunterschriften für diesen Wahlvorschlag (inkl. des betreffenden Koll.) vorliegen, dürfen wir ihn ja nicht einfach 'rausstreichen, oder?
Kann der Wahlvorstand sagen, daß dieser eine Wahlbewerber abgelehnt wird, weil seine schriftliche Zustimmung nicht vorliegt? Ist damit der gesamte (einzige) Wahlvorschlag ungültig? Gilt in diesem Fall die Nachfrist (1 Wo) für die Einreichung von Wahlvorschlägen?
Wir haben 9 BR-Mitglieder zu wählen und z.Zt. 20(+1) Kandidaten.
Hinzufügen möchte ich, daß dieser Koll. bei der GF nicht gut angesehen ist, die GF weiß daß er im Urlaub ist und sich gar nicht eintragen konnte. Aus diesem Grund befürchte ich, daß uns hier eine ANfechtung der Wahl droht!
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar - ich bin heute noch bis 24.00 am Rechner.
viele Grüße
Dirk