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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nichtteilnahme an Beschlussfassung § 33 BetrVG

G
Gina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

in der Kommentierung zum §33 BetrVG habe ich gelesen, dass ein in der BRS anwesendes BR Mitglied erklären kann, an der Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen.

Wer hat das schon mal erlebt? Wo kann das sinnvoll sein? Wie läuft das ab? Bleibt das BRM bei der Beschlussfassung im Raum oder muss es den Raum verlassen?

Für Eure Tipps recht herzlichen Dank Gina

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

10.07.2007 um 21:14 Uhr

@Gina Mich würde so einem Absimmungsverhalten nur bei einer "persönlichen Betroffenheit" entgegen sehen wollen!

G
Gina

10.07.2007 um 21:48 Uhr

@Kölner

Was meinst du mit persönlicher Betroffenheit? Wenn ich das BetrVG richtig lese, dann darf das BRM, welches persönlich (durch Versetzung, Kündigung ...) betroffen ist, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Ersatzmitglied ist zu laden.

Das würde ich anders werten als die Erklärung über die Nichtteilnahme an der Beschlussfassung. Hier müsste das BRM noch an der Beratung teilnehmen und erst zur Abstimmung erklären, an dieser nicht teilnehmen zu wollen. Gina

K
Kölner

10.07.2007 um 21:57 Uhr

@Gina Das meinte ich, deswegen die "". Ich übertreibe jetzt mal... ...Es könnte folgende Äusserung fallen: "Ich bin über die anstehende Beschlussfassung so betroffen und emotional so besetzt, dass ich beim besten Willen keinerlei Abstimmungsverhalten an den Tag legen kann und damit an der Abstimmung nicht teilnehmen kann". Das ist ja durchaus etwas anderes als "ich enthalte mich". Auch hinsichtlich des Ergebnisses der Abstimmung...

G
Gina

10.07.2007 um 22:14 Uhr

@Kölner okay, gut das du übertrieben hast - ich "verstehen".

Das mit dem Abstimmungsergebnis ist mir klar, weil auch ziemlich gut im Komm. BetrVG beschrieben. Noch eine neugierige Frage: Bleibt das BRM während der Abstimmung denn nun in der BRS oder folgt ein "Platzverweis"? Bitte notfalls wieder übertreiben, damit ich dir folgen kann. Danke Gina

C
Catweazle

10.07.2007 um 22:31 Uhr

@Gina,

es gibt keinen Platzverweis, folglich bleibt das BRM anwesend.

Wenn ich an einer Sitzung verhindert war, nehme an der folgenden Protokoll-Abstimmung nicht teil. Dies scheint mir der vernüftigste Weg zu sein.

G
Gina

11.07.2007 um 00:02 Uhr

@Kölner + Catweazle

ich danke Euch Gina

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