Erstellt am 10.07.2007 um 18:54 Uhr von Kölner
@joschi
Entschuldige meine Unwissenheit: Aber warum macht sich ein BR Gedanken über die Betriebsordnung?
Ich würde den AG bitten was zu erarbeiten und dann als BR den § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG ausspielen.
Erstellt am 10.07.2007 um 21:04 Uhr von peanuts
Kann in einer solchen geregelt werden ob MA in Ihrer Pause den Betrieb verlassen dürfen ?
Wo ist denn geregelt, dass MA den Betrieb in Ihrer Pause nicht verlassen dürfen?
Erstellt am 10.07.2007 um 21:09 Uhr von Kölner
@peanuts
Je nachdem wie man so manche BAG-Urteile liest und versteht, könnte man annehmen, dass der AN nicht immer den Betrieb während seiner Pause verlassen können muss.
Erstellt am 11.07.2007 um 10:53 Uhr von peanuts
BAG: „Pausen“ sind im voraus festgelegte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will.
Je nachdem wie man so manche BAG-Urteile liest und versteht, ist aber eine BV zulässig, dass AN ihre Pause im Betrieb verbringen müssen. Ist aber nicht die Frage!
Und je nachdem wie man die Frage liest und versteht, sollte man annehmen, dass es eine Regelung gibt, dass MA den Betrieb während der Pause nicht verlassen dürfen. Danach habe ich gefragt!
Erstellt am 11.07.2007 um 11:15 Uhr von Bergmann
Zumindestens kann mann sagen ,das der MA der den Betrieb verlässt während der Pause, nicht meht durch die BG versichert ist !!
Ob das verlassen einer Abteilung, um in die Nächste zu gehen--den Betrieb verlassen bedeutet ??
Ich glaub´s nicht-- den Betrieb verlassen ist eher durchs Werkstor gehen !!
Erstellt am 11.07.2007 um 12:15 Uhr von peanuts
Zumindestens kann mann sagen ,das der MA der den Betrieb verlässt während der Pause, nicht meht durch die BG versichert ist !!
Stimmt so nicht, es kommt auf den Grund an!
Ob das verlassen einer Abteilung, um in die Nächste zu gehen--den Betrieb verlassen bedeutet ??
Eher nicht! Verlassen des Arbeitsplatzes?
Erstellt am 11.07.2007 um 12:30 Uhr von Bergmann
@ peanuts,
hast recht--schmeißen wir mal " eigenwirtschaftliche Verrichtung" ins Thema mal mit ein !! ;-))
Erstellt am 11.07.2007 um 12:50 Uhr von peanuts
Die " eigenwirtschaftliche Verrichtung" schließt die gesetzliche Unfallversicherung IN DER REGEL aus! Also gibt es Ausnahmen!
Die Fragestellung ist aber eine andere!