Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern
Hallo, hat jemand von euch Betriebsräten Erfahrungen mit Abmahnungen gesammelt, die sich gegen Betriebsratsmitglieder richten? Folgende Situation: Als Betriebsratsvorsitzender bin ich nicht vollständig freigestellt. Es kommt häufig dazu, dass die Arbeitszeit durch die "Doppelbelastung" über 8 Stunden täglich, selten auch mal die 10 Stunden (minimale Überschreitung von 4 bis 10 Minuten) überschreitet. Der Arbeitgeber meint nun ich würde damit meine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen und fordert mich auf das Arbeitszeitgesetz einzuhalten und ihm ein Konzept vorzulegen, wie ich in den nächsten zwei Monaten meine Mehrarbeits-/Überstunden reduzieren will. Bei einem 7-köpfigen Betriebsrat, in dem zudem noch 3 Teilzeitkräfte, darunter ein Mini-Jobbler ist und keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen, lähmt jeder Ausfall die BR-Arbeit. Zudem wird von uns als BR die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber alles andere als "vertrauensvoll" (angeforderte Unterlagen kommen spät, kleckerweise oder gar nicht, Vorwürfe und Unterstellungen gegen den BR sind programmatisch,...) erlebt. Über Stellungnahmen, Meinungen und Tips, wie wir (ich) uns wehren können bin ich dankbar.
Community-Antworten (8)
10.07.2007 um 16:51 Uhr
Hallo Meta,
also, rein rechtlich kannst Du mit§37 BetrVG DKK1-4 argumentieren. Dort steht alles drin, wie Deine "Probleme" zu lösen sind.
Desweiteren hat in der Regel BR-Arbeit innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen, ergo; mehr BR-Arbeitszeit einplanen.
Im Grunde, machst Du die Probleme des Arbeitgebers zu Deinen, weil Du es allen Recht machen möchtest.
Setze Prioritäten, delegiere, halte das ArbZg ein und vor allem, lass dich nicht von deinem AG unter Druck setzen
Gruss
biberrat
10.07.2007 um 17:04 Uhr
@Meta eigentlich hat Bieberrat bereits alles gesagt.
Abmahnungen und Kündigungsversuche sind z. Z. besonders im sozialen Bereich, speziell hier: Lebenshilfe, schon seit einiger Zeit ständiges Thema. Bislang konnten sich aber alle, von denen ich gehört habe, halten; es ist halt nicht immer leicht wegzustecken.
Das mit der nicht vertauensvollen Zusammenarbeit kennen auch viele von uns, da muss man eben mal öfter einen Anwalt konsultieren.
Kopf hoch!
Jube
10.07.2007 um 18:04 Uhr
Vielen Dank für die Antworten biberrat und Jube, die rechtlichen Grundlagen aus § 37 BetrVG sind mir schon bekannt, die Problematik ist die, dass der Arbeitgeber hier arbeitsvertragliche Pflichten und die Amtserfüllung eines Betriebsratsmitglieds vermengt (jedenfalls n.m.A.). Er droht mir in einem Schreiben eundeutig bei weiteren Verstößen "gegen das ArbZG" mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Mir ist auch klar, dass der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass die betriebliche Organisation so von ihm gestaltet werden muss, dass BR-Mitgliedern die Teilnahme an BR-Sitzungen etc. möglich ist. Die Praxis und die Realität sieht da ja leider in vielen Betrieben anders aus. Da "kämpft" man als gewähltes BR-Mitglied nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern vielfach auch gegen die eigenen Kollegen, die nur bedingt Verständnis dafür aufbringen, dass man als BR-Mitglied nicht beides gleichzeitig machen kann, die Arbeit am Arbeitsplatz erledigen und noch ein Ehrenamt erfüllen. Erstaunlich ist darüber hinaus noch, dass die Vertreterin des Arbeitgebers sehr wohl auswählt, wen sie anschreibt, zu Mitarbeitergesprächen lädt und abmahnt. Da gäbe es eine ganze Menge mehr Arbeitnehmer auf die das gleiche zutreffen würde. Sie erwartet z. B. dass ich bei ihr zu einem Mitarbeitergespräch erscheine - als Arbeitnehmer. Wenn man einen BRV nicht wegen seiner Betriebsratszugehörigkeit kriegt, versucht man es doch einfachmal über die Arbeitnehmerschiene. Da lässt sich ja bekanntlich immer ein "unerwünschtes Verhalten" finden was einer Rüge oder Abmahnung würdig ist. Das Delegieren in unserem Gremium hat aus den geschilderten Gründen Grenzen. Zur Zeit haben wir einige große Projekte am Laufen (Vorbereitung von BV´s zu Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Arbeitszeitwirtschaft und Dienstplanung, Einführung einer Software, Absenkung von Entgelt um 25% usw.). Erfahrungsgemäß bleibt bei allem Delegieren noch genug Arbeit am BRV, die erledigt werden muss. Ich würde meine Energie lieber in konstruktive und kreative Ideen für die Projekte stecken als mich um "Angriffe" solcher Art gegen mich und andere BR-Mitglieder kümmern zu müssen.
10.07.2007 um 18:20 Uhr
Wird dir nicht helfen......aber ich verstehe es voll und ganz und bin gedanklich auch voll bei Dir. Du sprachst mir aus dem Herzen. Sei standhaft....no pasaran oder wahlweise venceremos
10.07.2007 um 23:22 Uhr
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann erledigst Du deine arbeitsvertragliche Tätigkeit und zusätzlich die Betriebsratstätigkeit für die Du teilweise freigestellt bist. Somit würde ich Tippen, dass die Rüge des Arbeitgebers sich auf die überhängende Betriebsratsarbeit bezieht. Wenn es so ist, solltest Du dem Arbeitgeber NUR mitteilen, dass eine Verletzung der Vorgaben des ArbzG nicht vorliegt. Das sollte dann genügen. Warum Du dieses mitteilst, darüber sollte der AG selber nachdenken. Denn außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen.
Ansonsten solltest Du dich für notwendige Betriebsratsarbeit zusätzlich freistellen und der AG soll selber sehen wie er die Arbeit fertig bekommt.
11.07.2007 um 10:32 Uhr
Hallo Meta, vielleicht hilft Dir das bei der Argumentation: "Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf " Anmerken möchte ich noch: in dem was Du schreibst, liegt ja schon die Antwort selbst - ein gezieltes unter-Druck-setzen führt dazu, dass Du Dich mit diesen Problemen und nicht mit der inhaltlichen Arbeit beschäftigen musst. Das ist die Absicht dabei, das muss dir klar sein. Die AG machen das nicht aus Lust am ärgern, sondern genau aus diesem Grund. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Arbeitgeber und seinen Kettenhunden!
11.07.2007 um 11:27 Uhr
@ Wölfchen,
dem ist nichts hinzuzufügen! :-)
LG
11.07.2007 um 14:49 Uhr
Hallo liebe Leute, vielen Dank für eure Ermutigung und Unterstützung. Es ist gut wenn ein Forum wie dieses eine solche Funktion erfüllen kann. Jedenfalls fühle ich mich deutlich bestätigt in meiner Wahrnehmung, dass der Arbeitgeber hier wohl wieder einmal einen Nebenschauplatz eröffnen möchte. Meta dankt für eure Tips. LG
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