Wir haben aufgrund verschiedener Standorte beschlossen, die Betriebsratswahl grundsätzlich per Briefwahl durchzuführen.
Welcher Stichtag ist für die Wahlberechtigung ausschlaggebend? Wir haben eine hohe Fluktuation im Betrieb und es werden auch ständig neue AN eingestellt. Können AN, die am Wahltag zwar Mitarbeiter sind, am Versandtag der Briefwahlunterlagen aber noch nicht, die Wahl anfechten? Wie können wir hier vorgehen?
Danke für Eure Hilfe