Änderung der Arbeitzeiten nach Elternzeit?
Eine Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück. Sie möchte ihre Tätigkeit wie vertraglich geregelt mit wöchentlich 25 Stunden wieder aufnehmen. Im Vorfeld der Elternzeit hatte sie eine Arbeitszeit von 7.00-12.00 Uhr. Der AG möchte sie jetzt flexibel einsetzen, in Form einer Art Teildienstes. Dies ist natürlich für eine Mutter schwierig zu organisieren. Welche Möglichkeiten bestehen um diese Maßnahme vom BR aus zu unterbinden???
Community-Antworten (3)
09.07.2007 um 18:07 Uhr
Hallo bsk, die kollegin hat einen gültigen Arbeitsvertrag, der während der Elternzeit zwar ruht, aber immer noch gültig ist. Somit hat Sie erst einmal Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und die Arbeitszeit die in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Sollte der AG eine neue Arbeitszeit der Kollegin wünschen so muss er die dem BR begründen. Sollte die Kollegin nicht mit der Änderung einverstanden sein so kann der BR diese Ablehnen. Der AG müsste dann vor dem Arbeitsgericht "wichtige Gründe" anführen, damit das Gericht einer Arbeitszeitänderung zustimmen würde.
09.07.2007 um 18:11 Uhr
@Baum
Bist du sicher ??
Individualrecht,Änderungskündigung,der BR kann vieleicht seine beratende Funktion in dem Fall anbieten.
09.07.2007 um 19:06 Uhr
bsk, individualrechtlich steht und fällt alles mit dem AV und welche Vereinbarungen es hier gibt. Weiterhin würde ich mal die §§ 4 und 8 (4) des TzBfG (Kommentierung) überprüfen und ggf. anwenden
Kollektivrechtlich müsste der BR einen Bezug herstellen:
- gibt es diese Arbeitszeit so im UN?
- welche Auswirkungen hat das auf die AZ allgemein?
- welche Auswirkungen hat es auf die anderen AN?
- wie arbeiten andere TZ Kräfte? ... dürfte nicht schwer fallen mit ein bißchen Phantasie
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