Erstellt am 09.07.2007 um 14:02 Uhr von paula
der BR kann die BV kündigen wenn der BR der Meinung ist, dass er diese kündigen möchte. Ein basisdemokratisches Mandat der Belegschaft benötigt der BR nicht. Eine Frage aber: bist Du Dir sicher dass die BV nicht nachwirkt?
Erstellt am 09.07.2007 um 14:18 Uhr von kollegethomas
danke paula für die schnelle antwort. meinst du, das die GF diese BV trotz kündigung
einfach weiter beibehält?
oder das sich die GF auf das Nichtraucherschutzgesetz beruft?
bei der umsetzung dieser BV hat man die kosten so gering wie möglich gehalten.
man hat zweiradunterstände genommen und dort aschenbecher aufgestellt.
dadurch fehlen jetzt diese für zweiradfahrer.
Erstellt am 09.07.2007 um 14:33 Uhr von SSGG
Moin kollegethomas,
der §5 ArbStVO gibt eindeutig vor, daß die Nichtraucher zu schützen sind.
Es ist erwiesenermaßen ein Gewöhnungsprozeß, sich zum Rauchen auf die Raucherinseln zurückzuziehen.
Soll die BV gekündigt werden, weil die Raucher im Regen stehen? Er läßt Euch doch nicht im Regen stehen, sondern der Bereich ist überdacht! Versucht, daß der Bereich besser gegen Witterungseinflüsse geschützt wird.
PS: Ich bin auch Draußenraucher und die anderen rauchenden Kollegen haben sich mittlerweile damit abgefunden.
Erstellt am 09.07.2007 um 14:51 Uhr von paula
wenn die BV Fragen der betrieblichen Ordnung nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG regeln sollte, was ich fast vermute, so wirkt sie nach, bis sie durch eine neue Regelung ersetzt wird.....
Um das aber genau beurteilen zu können müßte man Eure BV aber ganz genau kennen
Erstellt am 09.07.2007 um 19:34 Uhr von barbapapa
Ich freue mich auf den Tag wenn der erste BR eine Klage zum Schutz der nikotinabhängigen Kollegen (die sicher bald in jedem Betrieb ene Minderheit darstellen werden) einreicht ;o)
Kippe an und ducken...