Geldwerter Vorteil - MA müssen Vergünstigungen versteuern?
Hallo, wir vom Betriebsrat wollen für unsere Mitarbeiter eine Möglichkeit schaffen, dass unsere MA bei den umliegenden Firmen günstiger einkaufen können (Prozente). Diese Firmen machen freiwillig mit und stehen mit uns auch nicht in Geschäftsverbindung. Jetzt soll das Projekt gestopt werden. Uns wurde gesagt das wäre ein Geldwerrtevorteil und unsere MA müssten die Vergünstigungen versteuern. Stimmt das? Wo greift da das Rabattgesetz. Es kann doch jeder Prozente geben wie er meint
Community-Antworten (4)
09.07.2007 um 11:27 Uhr
Hallo Freddi, selbstverständlich könnt ihr dieses so tun. Jeder hat das doch das Recht dazu Prozente auszuhandeln. Und wenn die Firmen bereit sind dann ist dies so. Akkerdings sollte dieses für alle Mitarbeiter und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis gelten. Davon gehe ich aber nicht aus.
09.07.2007 um 11:33 Uhr
Hallo PeterW, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Selbsverständlich ist diese Aktion für alle, nebst Chef und Führung. Was ich noch vergessen habe zu schreiben ist, dass wir das ganze in unserem Intranet veröffentlichen wollen ist da vielleicht der Haken?
09.07.2007 um 12:16 Uhr
Tatsächlich können Rabatte zur Versteuerung führen. Allerdings nur dann, wenn der Rabatt innerhalb des Betriebes gewährt wird, also sogenannte Personalrabatte. Aber es gibt auch einen Freibetrag. Ich glaube erst über einer Summe von 1081 Euro soll versteuert werden. Lustig ist, daß der Gestzgeber sich bisher noch nicht einig ist, ob tatsächlich versteuert werden muß, denn diese Problematik trat erst mit dem Wegfall des Rabattgesetzes auf.
Die teilnehmenden Firmen, die pauschal Rabatte an Dritte weitergeben, müssen darüber Aufzeichnungen führen. Jetzt kommt es darauf an, wie man das Kind nennt, denn man befindet sich in einer Grauzone. Endgültig sollen aber in 2009 klare Richtlinien gelten.
09.07.2007 um 12:17 Uhr
@ Fredi,
das Thema war hier schon mehrmals --tipp mal Rabatte ins Suchfenster ein !!
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