Tariflohn & Zulage - ist das von Nachteil?
EIn Abteilungsleiter ist auf uns, den BR zu gekommen, mit folgender Bitte: In seiner Abteilung gibt es 6 MA, einer davon ist viel niedriger eingruppiert als alle anderen. Der Einzelne MA bekommt aber eine kleine Zulage zu seinem Tariflohn (schon 10 Jahre), nun würde er gerne diese Zulage umgerechnet bekommen, so das er 2 Lohngruppen höher kommen würde. Dieses ist vom Abteilungsleiter in der Personalabteilung angesprochen worden, aber mit keinem Erfolg. Sondern, es wurde gefragt: Was hat der MA davon? Frage vom BR an Euch! Was wäre z.B. wenn der MA arbeitslos würde? Kann man die Zulage wieder streichen ?Und was für Nachteile hat der MA noch? Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (4)
09.07.2007 um 10:06 Uhr
Sonne, Zulagen können vom AG jederzeit gestrichen werden. Wenn der AN zu niedrig eingruppiert ist, solltet Ihr im Rahmen des § 80 BetrVG tätig werden. Hat das keinen Erfolg, bliebe für den AN der Weg über den 85er oder eine Klage.
09.07.2007 um 15:53 Uhr
Die Zulage ist vermutlich nicht dynamisch und wächst nicht bei Gehaltserhöhungen
09.07.2007 um 16:24 Uhr
Was wäre z.B. wenn der MA arbeitslos würde?
Wird das Arbeitslosengeld danach gerechnet was er verdient hat.
Kann man die Zulage wieder streichen ?
Nicht grundlos!
Und was für Nachteile hat der MA noch?
Beim Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld?
31.07.2007 um 21:24 Uhr
Hallo,
also da mein Gehalt sich auch aus Tariflohn und Zulage zusammensetzt kann ich dir dazu folgendes sagen. Ich war über einen Zeitraum von 8 Wochen arbeitsunfähig. Ab der 7. Woche gab es dann Krankengeld. Das Krankengeld wurde nur nach dem Tarifgehalt berechnet, die Zulage blieb da völlig aussen vor. Dementsprechend kann man da schon verdammt in die Röhre schauen, wenn man eine hohe Zulage auf ein niedriges Tarifgehalt erhält. Ich würde dir raten es zu ändern. Leider weiss ich nicht, wie es sich mit Arbeitslosengeld verhält, aber ich hoffe ich konnte dir trotzdem ein wenig weiterhelfen.
Gruss Weleda
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