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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zulagengewährung - wer kann Beurteilungs-/Entscheidungshilfen geben?

E
ernst
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einem Mitarbeiter wird seit ca. 6 Jahren eine Zulage wegen der Erledigung von höherwertigen Aufgaben gezahlt. Diese höherwertigen Aufgaben werden von dem Mitarbeiter mit Wissen des Arbeitgebers aber bereits seit ca. 3 Jahren nicht mehr wahrgenommen. Der Personalrat soll jetzt einer weiteren Verlängerung der Zahlung der Zulage zustimmen. Wenn der PR nicht zustimmt, verliert der Mitarbeiter seine Zulage. Wir würden also zum Nachteil des Mitarbeiters entscheiden, dabei aber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, weil andere, vergleichbare Mitarbeiter diese Zulage nicht erhalten. Dem besagten Mitarbeiter steht nach dem Eingruppierungs-Katalog eine Vergütung zu, die seiner jetzigen Vergütung inklusive der Zulage entspricht. Man könnte also auch den Standpunkt vertreten, der Mitarbeiter erhält somit auf anderem Wege die ihm zustehende Vergütung (andere Mitarbeiter aber nicht). Welche Beurteilungs-/Entscheidungshilfen könnt Ihr geben?

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Community-Antworten (3)

V
viktor

09.01.2006 um 16:05 Uhr

auf jedem Fall zustimmen. Anschließend reklamieren, dass die anderen nicht korrekt bezahlt werden. Andersherum wird kein Schuh draus. Ihr würdet nur nach unten ziehen.

F
Fayence

09.01.2006 um 16:12 Uhr

Hallo Ernst, als Rechtsgrundlage für den Anspruch einer Leistungszulage kommen in Betracht "Tarif, BV, Arbeitsvertrag" aber auch die "betriebliche Übung". Bevor Ihr Euch in die "Nesseln setzt" würde ich zunächst überprüfen, unter welchen Bedingungen diese Zulage, vor allem in den letzten 3 Jahren gezahlt wurde.

M
merlin

09.01.2006 um 16:54 Uhr

@ Viktor: Ob das funktioniert, zuerst zustimmen und dann eine Diskussion über die Verteilung anfangen?

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