W.A.F. LogoSeminare

Beschlußfassung - Umsetzung zu spät?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle

Wie schnell nach einem Beschluß muß dieser umgesetzt werden? Wir hatten uns bei einer Sitzung auf zusätzliche Literatur mit Kommentar geeinigt wollten aber erst recherchieren welches in Frage kommt. Nun waren Betrieblich erst viele andere andere Angelegenheiten vorrangig. Nun meinten welche aus dem BR, ich könnte das Buch jetzt nicht mehr bestellen weil schon fast einen Monat zwischen unserem Beschluß und heute liegt. Stimmt das, gilt jetzt nur: nochmal neu Beschluß fassen.

Danke an alle

4.21401

Community-Antworten (1)

RH
Robin H

09.07.2007 um 09:08 Uhr

Das ist egal, wie alt der Beschluss ist. Und wenn ihr das letztes Jahr beschlossen habt, der Beschluss steht und ist noch wirksam.

Ihre Antwort