BR - Vorsitz - möglich, das unser BRV einen Beschlussantrag zur Frage einer Neuanstellung solange wiederholt bis er meint das richtige Ergebnis zu erhalten?
Wir sind ein neu gewählter BR. Sind jetzt seit ca. 4 Monaten im Amt. Meine Frage: Ist es möglich, das unser BR Vorsiitzender einen Beschlussantrag zur Frage einer Neuanstellung solange wiederholt bis er meint das richtige Ergebnis zu erhalten? In unserem Fall haben wir drei Mal abgestimmt mit dem Ergebnis von 0 : 6 GEGEN unseren eigenen BR Vorsitzenden beim zweiten Mal mit dem selben Ergenis GEGEN unseren eigenen Vorsitzenden und beim dritten Mal ( nach Verbesserungen ) haben wir zugestimmt. Ist es nicht auch eine Form der Beeinflussung wenn er sofort nach Fragestellung zum Beschluss die Hand erhebt ?
Community-Antworten (6)
09.07.2007 um 03:37 Uhr
HÄ?? 0:6 gibt's nicht... allenfalls 1:6 ... außerdem ist ein Beschluss ein Beschluss!!
09.07.2007 um 03:52 Uhr
0:6 gibt's nicht... allenfalls 1:6
Falsch!
Ist es möglich, das unser BR Vorsiitzender einen Beschlussantrag zur Frage einer Neuanstellung solange wiederholt bis er meint das richtige Ergebnis zu erhalten?
Ja!
Es liegt doch an Euch, eine Beschlussunfähigkeit herbei zu führen!
Ist es nicht auch eine Form der Beeinflussung wenn er sofort nach Fragestellung zum Beschluss die Hand erhebt ?
Soll er erst eine Stunde warten?
09.07.2007 um 08:20 Uhr
Auf die Begründung von Euch zur Ablehnung wäre ich gespannt!
09.07.2007 um 09:25 Uhr
@ all es gibt einen Kino Classiker, " Die zwölf Geschworenen"
Der Film in seiner Original-Kinofassung von 1957 gilt bei Soziologen und Psychologen bis heute als ein Musterbeispiel zur Anschauung von Rollenverhalten, Gruppenverhalten und gruppendynamischen Prozessen. Da fallen mit doch glatt Parallelen ein....die Art der Einflußnahme meine ich natürlich damit erst keine Mißverständnisse aufkommen....
09.07.2007 um 09:30 Uhr
@stromer
Interessant wäre es ja zu wissen, was denn nachgebessert wurde und wer das gemacht hat! Hat Euer BRV denn an dem Antrag der GF was verändert? Oder hat er schnell was ändern lassen unter Mithilfe der GF? Wenn diese Abstimmungen innerhalb einer BR-Sitzung waren muss es ja wohl so sein. Klär uns doch mal ein bisschen näher auf.
09.07.2007 um 09:59 Uhr
Stromer, so lange der Beschluss keine Aussenwirkung hat, kann er jederzeit geändert werden. Hat er Außenwirkung, so kann er mit Zustimmung des AG geändert werden.
Däubler dazu unter § 33, BetrVG RN22: "...Hat er Außenwirkung (z. B. durch Mitteilung an den AG) erzeugt, ist der BR an ihn gebunden, sofern der AG nicht mit einer Änderung einverstanden ist...."
Euer BRV weiß anscheinend sehr gut, wie er die Beschlüsse Eures Gremiums nach seinem Willen gestalten kann.
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