Erstellt am 06.07.2007 um 17:24 Uhr von Kölner
@Titanic
Die Zeit zur BR-Arbeit bekommt man nicht gewährt, sondern man stellt sich frei nach § 37 Abs. 2 BetrVG!
Eine Schulung hilft!
Erstellt am 06.07.2007 um 17:27 Uhr von xonic4711
§30 BetrVG
Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. 2Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. 3Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. 4Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
Erstellt am 06.07.2007 um 17:58 Uhr von pirat
@Titanic,
bei uns versuchte es der AG mit immer den gleichen Phrasen wie ....
muß die Sitzung jetzt sein?
dann muß die Produktion stehen,
sogar die Kollegen hätten sich schon negativ geäußert....das alles dient nur einem einzigen Zweck, euch ein schlechtes Gewissen zu verursachen und BR -Arbeit zu behindern.
Wir haben immer am Mittwoch zur gleichen Zeit Sitzung der AG weiß das.
Letzte Woche war am Montag, Dienstag und am Mittwoch.......die Gründe für die zahlreichen Sitzungen gehen nach dem Verursacherprinzip....
Wenn AG´s tun wie BR´" wollen, sind wir alle schnell fertig.
Will sagen: nehmt euch die Zeit die ihr braucht und lasst euch von niemanden sagen wann, wo, wie, wielange wie oft. ( Wieso , weshalb, warum.....usw.)
Erstellt am 06.07.2007 um 18:55 Uhr von harald
rechte haben und sie bekommen ist leider nicht dasselbe. ihr braucht etwas mut. fasst einen beschluß und teilt eurem boss mit, daß ihr ab sofort jeden freitag von 9 biss 11 uhr und bei bedarf auch länger eine betribsratssitzung abhaltet. das mach ihr dan auch ohne wenn und aber. nach 8 wochen haben sich alle daran gewöhnt und es gibt keinen ärger mehr
Erstellt am 06.07.2007 um 19:24 Uhr von sphinx
@ Titanic,
Erfahrungsmodus an:
Ihr sollte nach einem " Begleitschiff" suchen.
Empfehlenswert sind:
MS RA Arbeitsrecht, MS Gewerkschaft oder wenn möglich MS GBR/ KBR sowie ausreichend Rettungsboote der Marke Sachverstand/ Sachverständiger .
Sinnvoll wären auch diverse Seenotübungen, d.h. Schulungen und Seminare.
Ahoi und gute Fahrt!
Erstellt am 06.07.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@sphinx
Angesichts des nicknamens "titanic" sind Deine Hinweise schon sehr zynisch! Vor allem weil ein jeder das Ende kennt! Ich könnte mir auch vorstellen, dass das der Grund war, dass bisher kein sequel zum Film "titanic" gedreht wurde.
Erstellt am 07.07.2007 um 22:03 Uhr von Der alte Heini
Das Betriebsratsmitglied hat für erforderliche Betriebsratsarbeit Anspruch auf Arbeitsbefreiung und das gilt nicht nur für Betriebsratssitzungen. Dabei bedarf es keine Genehmigung vom Arbeitgeber, einem Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder dem Betriebsratsvorsitzenden.
Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich.
Die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Möglichkeit zu geben die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.
Erstellt am 07.07.2007 um 22:08 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Kennst Du eigentlich diese kleinen aber feinen Programme, die einen aus dem Internet kopierten Text - trotz marginaler Veränderungen - aufspüren können?
Erstellt am 08.07.2007 um 23:19 Uhr von Der alte Heini
Kölner,
Superbientem animus prosternet!!