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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Behinderung der Betriebsratarbeit

A
Arthur
Jan 2018 bearbeitet

Ein Brief, adressiert an den Betriebsrat, wurde geöffnet und zudem verspätet an den Betriebsrat weitergeleitet. Es geht um eine Kündigungssache. Ich betrachte es als Behinderung der Betriebsratarbeit. Wie reagiert man nun?

3.14201

Community-Antworten (1)

B
Bernd

03.03.2006 um 07:55 Uhr

Hallo arthur,

hier werden noch mehr Angaben benötigt. Wie ist Euer Verhältnis zur GL? Kann der Brief versehentlich geöffnet sein? War klar erkenntlich, dass der Brief an den BR geschickt wurde? Hat jemand Schaden erlitten, oder kann jemand Schaden erleiden durch dieses Öffnen und verspätete Zustellen des Briefes? Je nachdem wie solche Fragen beantwortet werden, könnte eine Behinderung unterstellt werden, dann §119 mit Anzeige oder aber es reicht erstmal ein mehr oder weniger scharfes Schreiben an den Arbeitgeber, mit der Maßgabe, solche Dinge in Zukunft zu unterlassen.

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