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Beschlüsse nichtig - falls AG die Betriebszugehörigkeit eines BR-Mitgliedes anzweifelt?

B
brfee
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen wurde kürzlich ein Geschäftsbereich (Sekretariat/Administration) in ein anderes Unternehmen ausgegliedert, ohne dass MitarbeiterInnen ausgetauscht worden wären. Ein BR-Mitglied arbeitet in diesem ausgegliederten Bereich. Der BR geht davon aus, dass ein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne §1, Abs. 2 BetrVG vorliegt und hat ein entsprechendes Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht initiiert.

Wenn jetzt auf einer BR-Sitzung das betreffenede BR-Mitglied, das dem outgesourcten Unternehmensbereich angehört, mitstimmt - hat das Auswirkungen auf die Gültigkeit der Beschlüsse? Ist der BR dem AG auskunftsplichtig darüber, ob das entsprechende BR-Mitglied mitgestimmt hat? Was kann der BR tun, wenn der AG die Nichtigkeit der Beschlüsse annimmt?

Für Aufkünfte/Hinweise/Tipps wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

06.07.2007 um 16:21 Uhr

brfee, die Kollegin hat ja auf jeden Fall noch ein Übergangsmandat/Restmandat (siehe §§21a und 21b, BetrVG). Wenn Ihr die Klage verliert, stehen Neuwahlen im neuen Betrieb und eventuell auch im Alten an.

B
brfee

06.07.2007 um 16:45 Uhr

Hallo Lotte, vielen Dank für die Antwort. Das hört sich gut an, an diese Paragraphen hatte ich noch nicht gedacht. Dazu eine Nachfrage: §21a, Abs. 1, Satz 1 lautet: "Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betreibsrat weiter im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des §1 Abs. 1 Satz [in der Regel min. fünf ständig beschäftigte ANs] erfüllen [...]." Worauf bezieht sich das "sie" vor den Voraussetzungen? Welche Betriebsteile sind gemeint? Die betreffende Mitarbeiterin ist die einzige der neuen Firma an unserem Standort, diese hat also keine fünf ANs hier und damit auch keinen eigenen BR - gilt trotzdem das Übergangsmandat? Oder bezieht sich das "sie" auf die Betreibsteile, für die die Mitarbeiterin bislang zuständig war, also die, die nach wie vor dem alten Unternehmen zugeordnet sind und die nach wie vor deutlich mehr als fünf ANs haben? Dann müsste das Übergangsmandat auf jeden Fall gelten...

L
Lotte

06.07.2007 um 16:55 Uhr

brfee, alle beteiligten Betriebe. Deswegen schrieb ich ja, dass bei Feststellung getrennter Betriebe durch das Gericht Neuwahlen im Neuen und eventuell auch im Alten durchzuführen sind.

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