Kündigung - ist der BR im Einigkeitsfall noch zu fragen ?
Wir sind im BR unterschiedlicher Meinung über eine "Kündigung" und zwar ist die Sachlage so, der AN hat schon einige Abmahnungen bekommen und die GL will ihn jetzt endgültig loswerden, weil er schon eine Projekte in den Sand gesetzt hat. Da der AN aber schon 30 Jahre im Betrieb ist und eigentlich in 2 Jahren in Rente geht, war hier die GL "großzügig", GL und AN haben besprochen das der AN eine Abfindung bekommt wenn er sich nicht querstellt und ohne großes wenn und aber geht. Der AN hat diesem zugestimmt, all dieses wurde dem BR mit der Kündigung mitgeteilt, 4 meinen also gut, dann geht uns das auch nichts mehr an, also nehmen wir die Kündigung zur Kenntnis, 4 sagen aber, nein wir widersprechen der Kündigung und 1 enthält sich, so jetzt haben wir nen patt. Ist der BR wirklich noch zu befragen, wenn Einigkeit zwischen AN und AG besteht ? Wer weiss Rat
Community-Antworten (2)
06.07.2007 um 16:11 Uhr
@Neuling45 Je nachdem wie der Beschluss formuliert wurde ist diesem sowieso zugestimmt oder abgelehnt worden. Auf jeden Fall habt Ihr abgestimmt und ein Ergebnis bei dem von Dir dargestellten Sachverhalt. Habt Ihr den Kollegen gehört?
06.07.2007 um 17:30 Uhr
Im Prinzip ist es ja auch egal, ob und wie der bR hier abstimmt. Was ändert sich dadurch ? Wenn der AN geht und gegen die Kündigung keine Klage erhebt, ist das Ergebnis des Beschlusses doch egal.
Außerdem stellt sich die Frage, ob sich ein Betriebsrat wie hier gegen eine Entscheidung des AN's stellen sollte. Der ist am Ende ziemlich stinkig, weil ihr ihm an seine Abfindung wollt *gg
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